Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Motorsport
  4. Formel 1: Der aberkannte Vettel-Sieg

Formel 1
10.06.2019

Der aberkannte Vettel-Sieg

Sebastian Vettel geht mit gesenktem Kopf zur Siegerehrung.
Foto: Paul Chiasson/The Canadian Press/AP (dpa)

Sebastian Vettel fuhr als Erster über die Ziellinie, den Sieg beim Rennen in Montréal feierte aber trotzdem Lewis Hamilton. Die wichtigsten Fragen zum Formel-1-Aufreger.

Das war passiert: Die Rennkommissare belegten Vettel mit einer Fünf-Sekunden-Zeitstrafe. Er hatte in der 48. Runde mit seinem Ferrari nach einem Fahrfehler Hamilton im Mercedes nahe an eine Mauer gedrängt. Vettel gab an, keine Kontrolle mehr über sein Auto gehabt zu haben, nachdem er mit seinem Wagen über Gras gefahren war. Er habe nicht absichtlich so gehandelt. Der Brite "musste ausweichen, um eine Kollision zu vermeiden", hieß es in dem Urteil. Vettels Manöver wurde als "gefährliche Rückkehr auf die Strecke" eingestuft.

Darauf beriefen sich die Rennkommissare: Paragraf 38.1. der sportlichen Regularien. Dieser behandelt alle Zwischenfälle während des Rennens. Er besagt, dass nach Ansicht des Videomaterials Strafen verhängt werden dürfen. Die Höhe der Strafen liege im Ermessen der Rennkommissare, eine Entscheidung muss bis spätestens 60 Minuten nach Rennende getroffen werden.

Wie Ferrari gegen das Urteil vorgehen kann: Vettels Rennstall hat die Möglichkeit, Einspruch gegen bestimmte Entscheidungen einzulegen. Ferrari will davon Gebrauch machen. Die Scuderia hinterlegte beim Motorsport-Weltverband FIA eine Absichtserklärung für einen offiziellen Einspruch, gab Teamchef Mattia Binotto an. Dafür bleiben 96 Stunden Zeit nach Rennende.

Wie sind die Erfolgsaussichten? Offen. Laut Regel 17.2 a sind solche Tatsachenentscheidungen nicht mehr nachträglich anfechtbar. Entscheidet sich Ferrari für einen Einspruch, müsste das FIA-Schiedsgericht diesen zunächst formal zulassen. Entscheidend dabei wäre, dass Ferrari neue Beweise für Vettels Unschuld vorlegen kann, die beim ersten Urteil noch nicht zur Verfügung standen. Das könnten laut des Fachmagazins "auto, motor und sport" zum Beispiel neue Telemetrie-Daten von Vettels Wagen sein. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

10.06.2019

Wenn in China ein Sack Reis umfällt interessiert mich das mehr, als dieser blödsinnige Sport. Doch (edit/mod) Vettel gehört lebenslang gesperrt.