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  3. Prozess um Boris Becker: Alle 24 Anklagepunkte, Haftstrafe?

Strafprozess
07.04.2022

Becker-Prozess: Alle 24 Anklagepunkte und mögliche Strafen

Boris Becker kommt mit seiner Lebensgefährtin Lilian De Carvalho Monteiro und seinem Sohn Noah zum Gericht
Foto: Tayfun Salci, dpa

Eine Entscheidung im Strafprozess um Boris Becker steht kurz bevor. Wird er in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen, droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe.

Es wird endgültig ernst für Boris Becker. Im Strafprozess um die deutsche Tennis-Legende sind die Abschlussplädoyers gehalten. Ab Donnerstag um elf Uhr beginnt nun die Beratung der Jury über Schuld und Unschuld von Becker, dem eine Gefängnisstrafe droht. Wir zeigen, um welche 24 Anklagepunkte es bei dem Prozess in London geht und welche Strafe Becker im schlimmsten Fall blühen könnte.

Boris Becker vor Gericht: Ende Legende 

Darum geht es in dem Strafprozess gegen Becker

Becker wird in seiner Wahlheimat England vorgeworfen, dass er bei einem Insolvenzverfahren gegen ihn Vermögen verschleiert hat. Es geht dabei unter anderem um Pokale, Aktien, Immobilien und Bankguthaben. Außerdem soll er hohe Summen auf Konten seiner Ex-Frauen Lilly Becker und Barbara Becker überwiesen haben. Der ehemalige Tennis-Star weist die Anschuldigungen zurück. Er behauptet, dass er das Insolvenzverfahren vor allem in die Hände von Anwälten und Beratern gelegt hat, welche einige Informationen nicht an ihn weitergegeben hätten.

Die 24 Anklagepunkte gegen Boris Becker

  • Erster Anklagepunkt: Im ersten Anklagepunkt geht es um eine mögliche Verheimlichung einer Zahlung des Finanzamts Stralsund auf Beckers Firmenkonto BBPOL Euro Metro Bank in Höhe von 1.136.104,14 Euro. Diese soll es zwischen dem 16. Mai 2017 und dem 21. Juni 2017 gegeben haben.
  • Zweiter Anklagepunkt: Dieser entspricht dem ersten Anklagepunkt, allerdings geht es in diesem um den Zeitpunkt nach Beckers Bankrotterklärung am 21. Juni 2017.
  • Dritter Anklagepunkt: Der Angeklagte soll zwischen dem 16. Mai 2017 und dem 19. Juni 2017 fünf private und berufliche Überweisungen von dem Firmenkonto BBPOL Euro Metro getätigt haben. Es geht um einen Umfang von 60.418,32 Euro. Laut der Anklage hätte Becker das in diesem Zeitraum nicht tun dürfen.
  • Vierter Anklagepunkt: Zwischen dem 22. Juni 2017 und dem 28. September 2017 soll Becker insgesamt 426.930,90 Euro durch neun verschiedenen Überweisungen für private und berufliche Zwecke gezahlt haben. Einige der Zahlungen entsprechen dem dritten Anklagepunkt, allerdings ab dem Zeitpunkt der Bankrotterklärung am 21. Juni 2017.
  • Fünfter Anklagepunkt: Becker soll laut Anklage weitere 300.000 Euro von seinem BBPOL-Euro-Metro-Bankkonto an ein anderes Konto in seinem Namen überwiesen haben. Das Datum ist der 16. Mai 2017.
  • Sechster Anklagepunkt: Am 17. Mai soll der Angeklagte weitere 10.000 Euro vom erwähnten Konto auf eines mit seinem Namen überwiesen haben. Becker behauptet, Schulden beglichen zu haben.
  • Siebter Anklagepunkt: Am 22. Juni 2017 wiederholte sich der Vorgang aus dem sechsten Anklagepunkt. Mit selbiger Erklärung seitens Becker
  • Achter Anklagepunkt: Einen Tag später, am 23. Juni, überwies Becker 100.015 Euro von seinem BBPOL-Euro-Metro-Bankkonto auf ein privates Konto, welches ihm und seinem Sohn Noah gehört. Auch hier gibt der Angeklagte an, Schulden getilgt zu haben.
  • Neunter Anklagepunkt: Am 7. Juli folgte eine weitere Überweisung von dem besagten Bankkonto auf ein Konto in seinem Namen. Der Betrag: 25.619 Euro.
  • Zehnter Anklagepunkt: Die Anklage behauptet, dass Becker der Insolvenzbehörde eine Immobilie in seiner Heimatstadt in Leimen verheimlicht hat. Becker erzählte im Prozess, dass er seinem Berater Paul Appleton von dieser Immobilie mit Adresse "Im Schilling" erzählt habe und es deswegen dessen Schuld sei.
  • Elfter Anklagepunkt: Becker soll der Insolvenzbehörde eine weitere Immobilie in Leimen mit Adresse "Nublocher Straße 51" verheimlicht haben. Becker behauptet, dass ihm die Wohnung von seinem Vater vererbt wurde und er davon nichts wusste.
  • Zwölfter Anklagepunkt: Becker soll der Insolvenzbehörde eine Immobilie in London, die Wohnung 97, Coleherne Court in Chelsea verheimlicht haben.
  • 13. Anklagepunkt: Becker soll ein Darlehen in Höhe von 825.000 Euro auf das Haus "Im Schilling" verschwiegen haben. Auch hier sagte der Angeklagte, dass er dies seinem Berater Appleton erzählt habe.
  • 14. Anklagepunkt: Becker soll laut Anklage 75.000 Aktien der Firma Breaking Data Corp verschwiegen haben.
  • 15. Anklagepunkt: Becker soll ein Konto bei der Volksbank Kraichgau verschwiegen haben. Auf diesem sollen sich 1604 Euro und 22 Cent befunden haben. Becker behauptet, er wusste nichts von dem Konto, welches seine Eltern für ihn eröffnet haben sollen, als er noch jung war.
  • 16. Anklagepunkt: Becker soll einige Trophäen verschwiegen haben, welche er im Laufe seiner Tennis-Karriere gewonnen hat. Becker weist diese Anschuldigungen zurück und sagt, dass diese ihm zu Beginn seiner Karriere nicht viel bedeutet haben und er nicht wisse, wo sich diese befinden. Die folgenden Anklagepunkte beziehen sich auf die Trophäen. Im 16. Anklagepunk wird der Pokal des Wettbewerbs „All England Lawn Club“, 1985 (Wimbledon) aufgeführt.
  • 17. Anklagepunkt: President‘s Cup aus dem Jahr 1985.
  • 18. Anklagepunkt: Davis Cup Goldmedaille aus dem Jahr 1988.
  • 19. Anklagepunkt: David Cup Trophäe aus dem Jahr 1989.
  • 20. Anklagepunkt„All England Lawn Tennis Club“ (Wimbledon) aus dem Jahr 1989.
  • 21. Anklagepunkt: President‘s Cup 1989.
  • 22. AnklagepunktAustralian Open Trophy 1991.
  • 23. AnklagepunktOlympische Goldmedaille 1992.
  • 24. AnklagepunktAustralian Open Trophäe von 1996.
Video: dpa

Becker droht eine Haftstrafe

Wenn Becker in allen 24 Anklagepunkten für schuldig befunden wurde, dann drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft. Zunächst entscheidet die Jury über Beckers Schuld, dann wird die Richterin das Strafmaß festlegen. Eine Verurteilung in allen Anklagepunkten ist unwahrscheinlich, doch eine Haftstrafe ist für Becker eine ernste Gefahr.

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