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Sportpolitik
18.12.2015

Anti-Doping-Gesetz in Kraft

Thomas de Maizière ist als Bundesinnenminister auch für den Sport zuständig.
Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa)

Am Ende ging alles schneller als gedacht. Das lange umstrittene Anti-Doping-Gesetz (ADG) ist nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

"Dieses Gesetz war überfällig, wichtige Strafvorschriften treten jetzt in Kraft", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Er sei sich sicher, dass mit dem ADG nun wirksamer als bisher gegen Doping im Sport und gegen die dahinter stehenden kriminellen Strukturen vorgegangen werden könne. Für den CDU-Politiker ist es "ein klares Bekenntnis Deutschlands für einen sauberen und fairen Sport!"

Spitzenathleten, die zu Doping-Mitteln greifen, müssen nun nicht nur Wettkampfsperren, sondern ebenso Gefängnisstrafen fürchten. Das Gesetz beinhaltet auch ein Verbot des Selbstdopings und des Besitzes entsprechender Substanzen. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein. Hintermännern müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßt das Gesetz zwar, ist aber nicht wirklich glücklich damit. Als wesentliche Verbesserungen sieht der DOSB die Stärkung der Schiedsgerichtbarkeit und der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA. "Im Hinblick auf die Strafbarkeit des Selbstdopings und des Besitzes von Dopingmitteln in geringer Menge sind wir aber nach wie vor skeptisch", erklärte der DOSB-Vorstandsvorsitzende Michael Vesper, "und zwar keineswegs, weil wir die Dopingbetrüger schützen wollten."

Es werde befürchtet, dass das Aufeinanderfolgen von sportrechtlicher Sperre und Strafverfahren zu Freisprüchen von zuvor gesperrten Sportlern und "damit zu einer De-Legitimierung der sportrechtlichen Sanktionen" führen könne. "Von daher war es uns wichtig, eine systematische Bewertung der neuen Vorschriften und ihrer Wirksamkeit nach einer gewissen Zeit sicherzustellen", sagte Vesper. Auf Anregung des DOSB wurde eine Überprüfung nach fünf Jahren ins Gesetz aufgenommen wurde. "Wir hoffen, dass unsere Befürchtungen nicht eintreten." Zufrieden ist die NADA mit dem neuen Gesetz. "Bestehende und funktionierende sportrechtliche Ahndungs- und Sanktionsmechanismen werden sinnvoll unterstützt, vorhandene Lücken, auch bei der Verfolgung von Doping unterstützenden Hintermännern, durch den staatlichen Strafverfolgungsanspruch geschlossen", erklärte die NADA-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann. "Das Miteinander von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen wird nachhaltig gestärkt."

Allerdings hatten prominente Sportler wie die frühere Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler und Diskus-Olympiasieger Robert Harting Bedenken gegen das Gesetz geäußert. Sie fürchten durch die darin enthaltene uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, sich trotz Fehlens jeder Dopingabsicht strafbar zu machen. Ein unschuldiger Athlet stehe durch die Beweislastumkehr im Verfahren vor einem Sportgericht praktisch vor der unlösbaren Aufgabe, seine Unschuld zu beweisen. Auch mache das Gesetz deutsche Sportler anfälliger, Opfer von rachsüchtigen Konkurrenten zu werden.

"Ich glaube, der Widerstand von Sportlern kommt zum großen Teil aus Unwissenheit", sagte Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, im Interview mit der Deutschen Nachrichten-Agentur. "Da gab es - zum Teil bewusst geschürte - Verschwörungstheorien, Deutschland mache wegen der klaren Anti-Doping-Haltung seine Sportler zu Zielen versteckter Attacken. Das halte ich schlichtweg für Quatsch." (dpa)

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