Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten (Aichach)
  3. Auto & Verkehr
  4. Auto im Herbst: Glätte, Reifen, Plakette: Was Autofahrer wissen sollten

Auto im Herbst
ANZEIGE

Glätte, Reifen, Plakette: Was Autofahrer wissen sollten

Wenn die Straßen glatt werden, sollte man auf jeden Fall ausreichend Abstand halten.
Foto: bluedesign, stock.adobe.com

Die Temperaturen sinken, die Gefahren steigen. Worauf man beim Autofahren in der kühleren Jahreszeit achten sollte und an was zu denken ist.

Straßenglätte im Herbst: Was wichtig ist

Fuß vom Gas und noch mehr Abstand halten. So lautet der Dekra-Rat an alle, die bei sinkenden Temperaturen im Herbst Auto fahren. Denn es kann stellenweise und plötzlich richtig glatt werden.

Vor allem in Waldpassagen, auf Brücken, an schattigen Nordhängen, auf windreichen Hochflächen und in Senken, wo sich kalte Luft staut, ist mit Glätteinseln zu rechnen. „Das geschieht vor allem dann, wenn die Temperaturen eigentlich noch einige Grad über dem Nullpunkt liegen und die Fahrbahnen fast überall noch griffig aussehen“, so Dekra-Unfallforscherin Stefanie Ritter.

Allerdings fällt an einigen Stellen die Temperatur schneller bis an die Frostgrenze als in der Umgebung. Wenn dann Regen oder Tau gefrieren oder sich Reif auf der Straße absetzt, kommt es zu Glatteis.

Vor manchen gefährlichen Abschnitten warnen Schilder mit Schneeflockensymbol. Beginnt das Auto zu rutschen, sollte man auskuppeln, gefühlvoll gegenlenken und gegebenenfalls eine Notbremsung einleiten.

Rutschig kann es auch durch das sogenannte Bauernglatteis werden. So werden schmutzige Hinterlassenschaften von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genannt, die bei Nässe zu Straßenglätte führen können. tmn

Wann ist mein Reifen zu alt?

Wie alt sind Ihre Autoreifen? Wenn sie älter als fünf Jahre sind, sollten Sie diese besser monatlich auf Schäden und Unregelmäßigkeiten prüfen. Und nach spätestens zehn Jahren sind neue fällig, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Nach sechs Jahren werde der Reifengummi spröde und rissig – selbst dann, wenn Reifen überhaupt nicht gefahren wurden.

Poröses Gummi macht den Reifen laut DVR anfälliger für Schäden. So nimmt das Ausfallrisiko zu und schlimmstenfalls droht Unfallgefahr. Winterreifen büßen laut ADAC bereits ab etwa sechs Jahren einen Teil ihrer Wintereigenschaften ein. Daher rät der Club davon ab, Winterreifen zu nutzen, die älter als acht Jahre sind. Bei Sommerreifen nennt der Club maximal acht bis zehn Jahre.

Das Reifenalter lässt sich an einem vierstelligen Zifferncode der DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen. „2321“ steht etwa für eine Produktion der Reifen in der Woche 23 des Jahres 2021. Beim Profil gilt ein gesetzliches Mindestprofil von 1,6 Millimetern. Experten raten bei Winter- und Ganzjahresreifen zu mindestens vier Millimetern. tmn

Keine Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung - was nun?

Wenn das Auto die Prüfplakette zur Hauptuntersuchung (HU) nicht auf Anhieb geschafft hat, kann nachgebessert werden. Für die Nachprüfung hat man einen Monat Zeit, so die Expertenorganisation Dekra. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss die Prüfung komplett neu machen. Den vorangegangenen HU-Bericht sollte man gut aufheben und zur Nachprüfung mitbringen.

Bis zur nächsten HU sollte man den alten Bericht auf jeden Fall behalten. Er könne sogar von Polizei und Straßenverkehrsbehörde auf Verlangen vorgezeigt werden müssen. Es sei aber nicht vorgeschrieben, ihn grundsätzlich im Auto dabeizuhaben. Prüfzeugnisse zu Änderungen am Auto, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, muss man aber dabeihaben. tmn

Mit dem Fahrrad geht es in den Frühling.
Rauf aufs Fahrrad!

Tipps von Fahrradhändlern aus Augsburg und der Region

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren