Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten (Schwabmünchen)
  3. Gesundheit
  4. Gallenblasenentfernung: Ab 2023 Anspruch auf Zweitmeinung

Gallenblasenentfernung
ANZEIGE

Ab 2023 Anspruch auf Zweitmeinung

Muss die Gallenblase wirklich entfernt werden? Eine ärztliche Zweitmeinung kann mehr Klarheit schaffen.
Foto: Benjamin Nolte, tmn

Rund 200.000 Menschen wird jährlich die Gallenblase entfernt - nicht immer muss das sein. Nun können sich Betroffene eine ärztliche Zweitmeinung einholen.

Ist die Gallenblasen-Entfernung, die der Arzt vorschlägt, für mich wirklich sinnvoll? Um diese Frage zu klären, können Patientinnen und Patienten ab dem 1. Januar 2023 eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Heißt: Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Beratung durch einen weiteren Arzt oder eine weitere Ärztin.

Grundlage dafür ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA). Hintergrund: In Deutschland wird jährlich 200.000 Menschen die Gallenblase entfernt - deutlich mehr als im europäischen Vergleich.

Nach Angaben des G-BA muss eine Operation aber gar nicht immer sein. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Erkrankungen der Gallenblase auch anders behandelt werden - etwa durch Medikamente, die Gallensteine auflösen.

Wo sich Betroffene eine Zweitmeinung einholen dürfen

Einholen kann man sich die Zweitmeinung bei Fachärztinnen und -ärzten der Inneren Medizin, Gastroenterologie, Allgemeinchirurgie oder Viszeralchirurgie.

Geht es um Kinder, führt der Weg zu Fachärztinnen und -ärzten der Kinder- und Jugendchirurgie. Auch Kinder- und Jugendärzte mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie können sogenannte "Zweitmeiner" sein.

Wichtig: Damit der jeweilige Arzt oder die Ärztin die Zweitmeinung mit der Krankenkasse abrechnen kann, muss er oder sie mindestens fünf Jahre im Fachgebiet in der Patientenversorgung tätig gewesen sein.

Anspruch auf Zweitmeinung bei anderen Eingriffen

Übrigens: Auch bei anderen planbaren Operationen besteht ein Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Laut G-BA ist das zählen dazu die Implantation eines Herzschrittmachers, eine Gebärmutterentfernung oder die Amputation beim diabetischen Fußsyndrom. (tmn)

Nicht immer ist Zeit, um für anderthalb Stunden ins Fitnessstudio zu verschwinden. Wer zu Hause kleine Sporteinheiten einlegt, kann dem Körper ebenfalls Gutes tun.
Fitnesstrend

Workout Stacking: Sport-Häppchen, die in jeden Alltag passen

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren