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Pflegen und gestalten
18.11.2017

Grabpflege: Rechte und Pflichten von Angehörigen

Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Urnenbestattung oder Grab? Diese Frage stellt sich für Hinterbliebene vor der Bestattung oft. Klar ist: Nach der Beerdigung müssen sich die Angehörigen auch um die Pflege der Grabstelle kümmern.

In Deutschland gilt grundsätzlich die Bestattungspflicht. Das heißt: Tote müssen in der Regel auf einem Friedhof beigesetzt werden.

"Allerdings gibt es auch Ausnahmen", erklärt Alexander Helbach von der Initiative Aeternitas. So sei es auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen oder Verstorbene in einem extra dafür vorgesehenen Wald beizusetzen. Um das Grab auf einem Friedhof müssen sich die Hinterbliebenen meist kümmern. Wichtige Fragen und Antworten: 

Muss man ein Grab bepflanzen?

"Hinterbliebene haben in der Regel die Pflicht zur Grabpflege", sagt Helbach. "Positiv ausgedrückt: Sie können das Grab gestalten." Die Vorgaben hierzu können von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich sein. Mitunter werden strenge Regeln aufgestellt, etwa zur Art der Bepflanzung oder der Frage, ob Grabplatten zulässig sind oder nicht. "Informieren Sie sich am besten direkt bei der Friedhofsverwaltung", rät Halbach. Oft finden sich Informationen auch in den Satzungen, die eventuell im Internet zu finden sind.

Was kann ich machen, wenn ich für die Grabpflege wenig Zeit habe?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: "Sie können zum Beispiel den Friedhofsgärtner mit der Pflege beauftragen", sagt Helbach. Das koste in der Regel etwas. Möglich sei es auch, das Grab mit pflegeleichten Pflanzen wie etwa Efeu zu gestalten oder eine Grabplatte zu verlegen. Auch Urnengräber bedürfen weniger Pflege. Eine andere Möglichkeit sind Rasengräber, die oft nur ein kleiner Grabstein markiert. "Allerdings dürfen Sie bei solchen Gräbern mitunter auch keine Blumen ablegen", gibt Helbach zu bedenken.

Was muss der Grabbesitzer tun, wenn der Grabstein wackelt?

Grundsätzlich ist er gemeinsam mit dem Friedhofsträger für die Sicherheit des Grabmals zuständig. Man spricht hier von der Verkehrssicherungspflicht. Wird etwa durch einen umfallenden Stein ein Passant verletzt, haften beide dafür. Laut den Friedhofsatzungen ist der Friedhofsträger zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet, ergänzt Hermann Rudolph vom Bundesverband Deutscher Steinmetze in Frankfurt am Main. Meist fällt bei solchen Kontrollen auf, dass ein Stein wackelt, und seine Reparatur wird veranlasst. Merkt in der Zwischenzeit der Grabbesitzer Veränderungen am Stein, sollte er aber auch reagieren.

Wer trägt die Kosten für die Reparatur?

Für Grabmäler gilt eine fünfjährige Gewährleistungsfrist. Treten in dieser Zeit Mängel auf wie ein Verschieben oder Wackeln eines Grabsteins, muss der Steinmetz diese beheben und die Kosten dafür tragen. Diese Zeit überstehen gute Arbeiten, erklärt Rudolph. Zwar könne es in schwierigen Bodenverhältnissen durchaus vorkommen, dass Steine sich verschieben, aber umfallen dürften sie nicht. Er rät Besitzern von älteren Gräber, die Steine immer mal wieder in Augenschein zu nehmen.

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