Was ist im alles Stau erlaubt - und was nicht?
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt dürfte zur Hochsaison um den einen oder anderen Stau auf der Autobahn nicht herumkommen. Was ist dann erlaubt und was verboten?
Stillstand auf der Autobahn. Eine Rettungsgasse müssen Autofahrende da schon längst gebildet haben, nämlich bereits wenn's stockt. Diese ist zwischen dem äußersten linken und den übrigen Fahrstreifen frei zu machen. Ansonsten drohen Bußgelder zwischen 200 bis 320 Euro.
Aussteigen ist auf der Autobahn generell verboten, so der ADAC. Ausnahme nur im Notfall: beim Absichern einer Unfallstelle. Allerdings reagiere die Polizei bei längeren Störungen mit Nachsicht, etwa wenn es im Auto zu heiß wird. Spaziergänge auf der Autobahn sind aber selbst dann tabu - immer in Fahrzeugnähe bleiben. Einsatz- und Rettungskräfte dürfen nicht behindert werden.
Solange der Motor läuft: Finger weg vom Handy!
Verboten bleibt auch der Griff zum Handy, solange der Motor läuft. Wer das nicht beachtet, muss mit Geldbußen zwischen 100 und 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Rechts überholen ist im Stau nur erlaubt, wenn ein Fahrzeug auf dem linken Streifen steht oder maximal Tempo 60 fährt. Am stehenden Verkehr darf man rechts mit höchstens 20 km/h vorbeifahren. Rollt er, darf rechts mit einer Differenz von maximal 20 km/h überholt werden. Ansonsten drohen 100 Euro sowie einen Punkt. Rückwärts fahren oder wenden auf der Autobahn ist immer verboten. Ausnahme: Die Polizei fordert dazu etwa bei einer Vollsperrung auf.
Standstreifen muss frei bleiben
Auch den Standstreifen dürfen Autofahrer und Autofahrerinnen in der Regel nicht befahren, da er für Fahrzeuge mit Panne bestimmt ist. Wer meint, darauf am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt oder zum nahen Parkplatz fahren zu müssen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. (tmn)
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