Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Auto: Autoverkauf: Haftungsausschluss korrekt formulieren

Auto
ANZEIGE

Autoverkauf: Haftungsausschluss korrekt formulieren

Private Autoverkäufer haften für Mängel, wenn sie beim Vertragsabschluss die Gewährleistungspflicht nicht ausdrücklich ausschließen.

Außerdem kommt es darauf an, dass der Haftungsausschluss formal korrekt ist. Andernfalls müsse der Verkäufer wie ein kommerzieller Händler für die Dauer von zwei Jahren für Mängel einstehen.

In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: 6 U 14/11) hatte ein Privatverkäufer ein Vertragsformular aus dem Internet mit einem unwirksam formulierten Gewährleistungsausschluss verwendet. Wegen schwerwiegender Mängel am Fahrzeug durfte der Käufer deshalb den Kaufpreis zurückfordern, wie das Gericht entschied. Da das Formular vielen Verbrauchern zur Verfügung stehe, müsse es wie Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen.

Gewährleistungsausschluss indiviuell verhandeln

Um diese Voraussetzung zu erfüllen und sich als Verkäufer vor vergleichbaren Fällen zu schützen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Gewährleistungsausschluss individuell auszuhandeln und im Vertrag zum Beispiel mit der Formulierung "verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" zu dokumentieren. "Wer sich unsicher ist oder vorgefertigte Verträge etwa aus dem Schreibwarenhandel verwendet, sollte diese vorsorglich prüfen lassen", sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dazu könnten Verkäufer das Vertragsformular etwa einem Rechtsanwalt vorlegen. Für bewusst verschwiegene Mängel hafte der Verkäufer aber in jedem Fall. (dpa)