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Auto-Kumpanen? Darauf bei Fahrgemeinschaften achten

Mitfahren und sparen: Wer auf Fahrgemeinschaften setzt, kann Geld sparen, sollte aber auch ein paar Dinge beachten.
Foto: Milton Brown/Westend61/dpa-tmn

Fahrgemeinschaften sind eine gute Sache für die Umwelt und für den Geldbeutel. Doch wie finden sich diese? Und was ist im Vorfeld zu beachten, damit es mit den Mitfahrern klappt?

Eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit spart Zeit und Geld und schont die Umwelt. "Wenn statt nur einer Person mehrere Menschen in einem Fahrzeug sitzen, reduziert das die Emissionen und den Energieverbrauch pro Person entsprechend", sagt Karin Dziekan vom Umweltbundesamt.

Sogar bei der Einkommensteuererklärung stellt eine Fahrgemeinschaft kein Hindernis dar. Ob man selber fährt oder Beifahrer ist: "Angesetzt werden kann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Beachten müssen reine Mitfahrer dabei aber die Obergrenze von 4500 Euro pro Jahr, die sie maximal geltend machen können, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informiert. Fahrer, die einen eigenen Wagen nutzen, unterliegen ihr nicht. Bei sich abwechselnden Fahrern ist entsprechend ein wenig Rechnerei nötig.

Welches Angebot passt zu mir?

Für sich sprechen die praktischen Vorteile: Die Parkplatzsuche ist zu fünft mit einem Auto weniger lästig, und am Zielort werden weniger Stellplätze benötigt. Am einfachsten ist es natürlich, wenn man sich mit bereits bekannten Kollegen zusammenschließt. Doch was, wenn man neu in der Firma oder der Stadt ist und noch niemanden richtig kennt? Den Aushang am Schwarzen Brett gibt es zwar immer noch. Viel verbreiteter ist es heute aber, Gesuche in sozialen Netzwerken einzustellen.

Darüber hinaus gibt es Mitfahrzentralen, an die man sich wenden kann. "Die Vorteile sind eine relativ unkomplizierte Nutzung online oder per App sowie überregionale oder internationale Streckenangebote", erklärt Engelmohr. "Nachteile sind bei den meisten die Registrierungspflicht und bei einzelnen Anbietern eine Gebühr."

Darüber hinaus weist Engelmohr auf Projekte hin, die von Anbietern des öffentlichen Personennahverkehrs betrieben und zum Teil öffentlich gefördert würden. Einige wenden sich gezielt an Pendler. Dazu zählt Pendlerportal.com. Es finanziert sich über seine Partnerbetriebe wie Bundesländer, Gemeinden, Landkreise oder Verkehrsverbünde. Die Nutzung für angemeldete Pendler ist kostenlos.

Zunächst das Grundlegende klären

Wer eine Gemeinschaft gefunden hat, sollte vor der ersten Fahrt ein paar Dinge klären. Treffpunkte und Uhrzeiten müssen festgelegt und eingehalten werden. "Gerade wer regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz und zurück pendeln will, sollte sich mit seinen Mitfahrern genau über die Details absprechen und diese vorab im Zweifel schriftlich niederlegen", sagt Engelmohr. "Vor allem die finanziellen Punkte sowie wer wann sein Fahrzeug zur Verfügung stellt."

Es müssen aber nicht zwingend unterschriebene Vereinbarungen abgeschlossen werden. Im Hinblick auf das Finanzielle lautet Engelmohrs grobe Faustregel, die vom Einzelfall, der Regelmäßigkeit der Fahrten und der Anzahl der Mitfahrer abhängt: "Das Gesamtentgelt, welches die Mitfahrer zahlen, sollte die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen." Betriebskosten sind vor allem Treibstoff, Öl und sonstige Flüssigkeiten sowie die Abnutzung der Reifen.

Wie ist man bei Fahrgemeinschaften versichert?

Eine gesonderte Versicherung benötigt eine Fahrgemeinschaft nicht - zumindest nicht, solange es sich nicht um eine gewerbliche Beförderung handelt, bei der der Fahrer mehr Geld einnimmt als zur Deckung seiner Kosten nötig ist. "Wer quasi als Taxi fungiert, für den gibt es nochmal andere Regeln", sagt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Ansonsten gilt in der Regel: Die Haftpflichtversicherung entschädigt etwaige Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. "Ob Sie nun Freunde, Verwandte oder Arbeitskollegen mitnehmen - da macht die Haftpflichtversicherung keinen Unterschied", sagt Zunk. Gegenstände wie Brillen, Kleidung oder Laptops würden bei Beschädigung aber nicht von einer Versicherung des Verursachers ersetzt, ergänzt Engelmohr.

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