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Urteil
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Auto-Posing in Innenstädten darf verboten werden

«Autoposer» fahren mit ihren oftmals getunten Fahrzeugen durch die Innenstadt und zeigen lautstark, wie viel PS ihr Wagen hat. Diese Fahrweise darf verboten werden.
Foto: Uwe Anspach (dpa)

Der Begriff "Auto-Posing" ist nicht unbedingt geläufig. Was sich dahinter verbirgt, kennen aber viele: das Hochjagen des Motors im Leerlauf. In den Innenstädten darf diese Fahrweise untersagt werden - nicht nur wegen des unnötigen Lärms.

Das Hochjagen des Motors im Leerlauf, hochtouriges Fahren oder starkes Beschleunigen und Bremsen erzeugen unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen.

Deshalb dürfen Autofahrern solche auch als Posing bezeichnete Fahrweisen in Innenstädten untersagt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Urteil (Az.: 1 K 4344/17) entschieden, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall hatten Anwohner einen Autofahrer wegen Posing in einem Monat 14 Mal der Polizei gemeldet. Und auch die Polizei selbst meldete den Poser mehrfach bei der Kommune, bis die Stadt dem Mann seine Fahrweise verbot. Dabei bezog sie sich auf die Straßenverkehrsordnung, die besagt, dass in Innenstädten kein unnötiger Lärm und keine vermeidbaren Abgase produziert werden dürfen (Paragraf 30, Absatz 1).

Gegen das ihm auferlegte Verbot klagte der Fahrer erfolglos. Er habe sich an den entsprechenden Paragrafen der Straßenverkehrsordnung zu halten, so die Kammer. Sein persönliches Posing-Bedürfnis, das er im Verfahren anführte, sei irrelevant. Es müsse hinter die schutzwürdigen Belange von Innenstadt-Bewohnern zurücktreten. (dpa)

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