
Muss ich den Parkausweis freikratzen?

Wenn der Winter mit Eis und Schnee kommt, müssen Autofahrer vor dem Losfahren die Scheiben freikratzen. Doch was ist, wenn ich gar nicht losfahren will?
Nach kalten Winternächten kostet das Eiskratzen am Auto oft viel Zeit. Mit vereisten Scheiben haben manche Fahrer aber noch eine zusätzliche Sorge: Droht mir unnötiger Ärger, wenn mein Anwohnerparkausweis, die Parkscheibe oder der Parkschein nicht mehr sichtbar ist?
Parkscheine und -scheiben sowie andere Berechtigungen wie eben Anwohnerparkausweise müssen so im Auto platziert werden, dass sie von außen "gut sichtbar" sind. Wenn deren Lesbarkeit nicht gegeben ist, drohen je nach Standort Verwarnungen in Höhe von bis zu 30 Euro.
Im Winter aber muss niemand Angst vor unerwartetem Ärger haben, erläutert Karsten Raspe vom Tüv Thüringen. "Wenn ein Autofahrer die Berechtigung zum Parken so platziert hat, dass sie unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat er seine Pflicht erfüllt: Werden Parkschein, Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis später durch Schnee oder Eis verdeckt, ist das kein Grund für ein Knöllchen."
Verschneite Verkehrszeichen bleiben in der Regel gültig
Auch Verkehrszeichen können von Schnee verdeckt werden, bleiben aber trotzdem gültig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass zumindest Anwohner die Bedeutung der Schilder trotzdem kennen - daher müssen sie sich auch weiterhin an entsprechende Beschränkungen halten.
Verdeckte Schilder sind aber auch für ortsunkundige Autofahrer kein Freibrief, auch wenn in Einzelfällen von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Anders sieht es bei Verkehrszeichen aus, die aufgrund ihrer besonderen Form auch im verschneiten Zustand eindeutig erkennbar sind: "Die wichtigsten Schilder sind so gestaltet, dass sie bei jedem Wetter gut erkennbar sind: Beim achteckigen Stoppschild oder dem Vorfahrtsschild gilt das Wetter daher nie als Ausrede", erinnert Raspe an die Straßenverkehrsordnung. (dpa)

Die Do's and Dont's auf dem E-Scooter

Darum heißen Autos, wie sie heißen
Buchstaben, Zahlen oder ein markanter Name: Bei der Modellbezeichnung sind Hersteller erfinderisch. Wie kommt ein Auto zu seinem Namen? Was kann schief gehen?

Wann Autofahrer auf die Hupe drücken dürfen
Hupkonzerte können lästig und auch auf Dauer gesundheitsschädlich sein. Dabei ist längst nicht alles erlaubt, was im Straßenverkehr zur Normalität gehört.

Urlaub von Anfang an beim Busreisen
„Wer mit dem Bus reist, für den beginnt der Urlaub schon bei der Fahrt!“ ist ein Argument, das man von Busreise-Anbietenden hört. Hier Gründe, warum das so ist.

Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag neu & kostenlos mit leckeren Rezeptideen und Inspirationen rund ums Backen.
Newsletter bestellen
Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften
Die Spritpreis sind hoch wie selten – da sind Spartricks gefragt. Wer Fahrgemeinschaften bildet, kann Kosten teilen und von der Pendlerpauschale profitieren.

Hochsaison für Wildunfälle: Augen auf und runter vom Gas
April und Mai sind riskante Monate für Wildtiere - es gibt besonders viele Unfälle mit Autos. Die Zeitumstellung von 26. auf 27. März verschärft das Problem.

Digitale Lkw-Spiegel verbessern die Sicht
Der tote Winkel: Nirgends trägt diese Gefahrenzone ihren Namen so sehr zu recht wie beim Lkw. Besonders Radler und Fußgänger sind in Gefahr. Neue Kameras sollen helfen.