Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Reifenwechsel steht an: Bald ist Zeit für Winterreifen

Reifenwechsel steht an
ANZEIGE

Bald ist Zeit für Winterreifen

Rutschfestes Rüstzeug: In Deutschland sind Winterreifen immer dann verpfichtend, sobald winterliche Straßenverhältnisse es erfordern.
3 Bilder
Rutschfestes Rüstzeug: In Deutschland sind Winterreifen immer dann verpfichtend, sobald winterliche Straßenverhältnisse es erfordern.
Foto: Markus Scholz, tmn

Vor dem Winter steht der Reifenwechsel an. Neben speziellen Winterpneus sind auch Ganzjahresreifen für Schnee und Eis zugelassen. Worauf kommt es an?

Wenn es draußen nass und kalt wird, ist das ein untrügliches Anzeichen dafür, dass es bald auch Zeit wird für eine wintergerechte Autobereifung. Seit 2010 ist diese gesetzlich vorgeschrieben, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Infrage kommen reine Winterreifen, Ganzjahresreifen oder runderneuerte Pneus dieser beiden Sorten. Ein festes Startdatum jedoch gibt es nicht, denn es handelt sich um eine "situative Winterreifenpflicht", so der ADAC. Als Faustformel gelte aber der Zeitraum von Oktober bis Ostern. Wer die Winterreifenpflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Daran erkennt man, ob ein Reifen im Winter zugelassen ist

Ob ein Reifen für den Einsatz im Winter zugelassen ist, lässt sich an der Reifenkennzeichnung ablesen: "Entscheidend ist das Alpin-Symbol, also das Bergpiktogramm mit Schneeflocke auf der Reifenwand", sagt Michael Schwämmlein vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV). Daneben sind bis zum 30. September 2024 auch noch Reifen mit der M+S-Kennzeichnung für den Winter zugelassen, sofern die Pneus bis Ende 2017 produziert wurden.

Technisch gesehen unterscheiden sich Reifen für den Winter vor allem durch die Gummimischung und das Profil von Sommermodellen: "Winterreifen besitzen eine weiche Gummimischung. Die sorgt bei kalten Temperaturen für kurze Bremswege", erklärt Antonia Eckert vom Auto Club Europa (ACE). "Außerdem besitzen Winterreifen viele Lamellen, also kleine wellenförmige Einschnitte in den Profilblöcken, die maßgeblich dazu beitragen, dass der Winterreifen auf Schnee und Eis eine bessere Haftung hat."

Jahreszeit-Reifen sind Spezialisten

"Reine Winter- wie Sommerreifen sind Spezialisten für die jeweilige Jahreszeit, während der Ganzjahresreifen einen Kompromiss darstellt", sagt Schwämmlein. "Ein Ganzjahresreifen kommt an diese Spezialisten nicht heran, das macht sich vor allem im Sommer durch ein schlechteres Handling und einen längeren Bremsweg bemerkbar."

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der ACE, der acht Ganzjahresreifen unter verschiedensten Bedingungen getestet hat. Das Ergebnis: Einige Modelle hatten bessere Sommerfahreigenschaften, andere konnten im Winter punkten. Unterm Strich bleibe der Ganzjahresreifen aber ein Kompromiss. "Für Wenigfahrer, die nicht auf das Auto angewiesen sind und den Wagen bei Extremwetterlagen auch stehen lassen können, sind diese Reifen aber durchaus eine Möglichkeit", so Eckert.

Wer häufig in Gebieten mit winterlichen oder extremen sommerlichen Bedingungen mit dem Auto unterwegs ist, sollte aber nicht zum Ganzjahresreifen greifen, sagtSchwämmlein.

Umweltfreundliche Alternative: neu aufgebautes Profil

Eine weitere Alternative für den Winter sind runderneuerte Reifen. "Diese Reifen kommen als umweltbewusste Alternative zu Neureifen infrage. Sie unterliegen in der Typengenehmigung ähnlichen Vorgaben wie Neureifen", erläutert Schwämmlein. Hier wird der Unterbau eines gebrauchten Reifens - nachdem er auf mögliche Vorschäden durchleuchtet wurde - erneut genutzt und nur die Lauffläche mit dem Profil komplett neu aufgebaut. Wegen dem hohen Anteil von Handarbeit dabei lägen die Runderneuerten preislich oft über Billigangeboten für Neureifen aus Asien, so Schwämmlein.

Vier Räder der gleichen Sorte rollen am besten

Welcher Reifen auch immer zum Einsatz kommt, empfehlenswert ist es, alle vier Räder mit der gleichen Sorte zu bestücken. "Nach europäischem Recht muss zumindest achsweise der gleiche Reifen gefahren werden, wir empfehlen aber dringend, am gesamten Fahrzeug Reifen vom gleichen Fabrikat und Typ aufzuziehen", sagt Stefan Ehl von der Prüforganisation KÜS.

Wer ins winterliche Ausland reisen will, sollte die jeweiligen Landesvorschriften kennen. So gilt etwa in Österreich für Winterreifen ein Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern, während in Deutschland 1,6 gesetzlich ausreichend sind. Die Experten raten aber auch hier zu mindestens 4 Millimetern. "Zudem gilt in einigen Ländern eine Mitführungspflicht für Schneeketten", weiß Schwämmlein. Auch sind in Skandinavien und einigen Alpenländern Spikereifen erlaubt, aber in Deutschland seit 1975 verboten. (tmn)

Anlieger frei: Nur, wer ist ein Anlieger? Zu der Frage gibt es keine gesetzliche Definition, aber Rechtssprechung.
Verkehrsschild

Durchfahrt verboten, aber Anlieger frei? Was das bedeutet

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren