
Begleitetes Fahren ab 17: Was ist wichtig?

Berlin (dpa) - Junge Leute sollen vom nächsten Jahr an generell mit 17 Jahren den Autoführerschein erhalten können. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch (4. August) gebilligt. Die Neuregelung soll die bisher befristeten Modellprojekte der Bundesländer ablösen.
Hintergrund sind positive Erfahrungen aus den Modellprojekten: Dort haben begleitete Fahranfänger im Vergleich zu herkömmlich ausgebildeten 18-Jährigen in den ersten Monaten ihrer Fahrpraxis bis zu 30 Prozent weniger Unfälle verursacht und begingen 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße. Bei der Neuregelung ist einiges zu beachten.
Wie lange muss der Fahranfänger in Begleitung fahren?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wann darf die theoretische Prüfung frühestens abgelegt werden?
Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Dies entspricht der Regelung für den Führerscheinerwerb mit 18 Jahren.
Wann darf die praktische Prüfung frühestens abgelegt werden?
Einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
Gibt es nach bestandener Prüfung den "normalen" Führerschein?
Nein, dafür aber eine "Prüfungsbescheinigung", in der auch alle Begleitpersonen einzutragen sind. Deren Zahl ist nicht begrenzt.
Wann beginnt beim "Begleiteten Fahren" die zweijährige Probezeit?
Mit der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.
Welche Bedingungen muss ein Begleiter erfüllen?
Er oder sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen. Im Flensburger Verkehrszentralregister dürfen maximal 3 Punkte eingetragen sein.
Was passiert, wenn ein "Fahrerlaubnisinhaber" ohne Begleiter erwischt wird?
Die Fahrerlaubnis wird widerrufen, weil es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt. Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben.

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