
Was Autofahrer wissen wollen
Darf ich einen Kuhfänger ans Auto montieren?

Mit dem anhaltenden SUV-Trend sind auch Frontschutzbügel zunehmend wieder in Mode gekommen. Doch selbst wenn die sperrigen Elemente am Neuwagen verbaut sind, bleiben sie genehmigungspflichtig.
Was für Trucker in Australien durchaus sinnvoll sein kann, hat an einem meist im Großstadtdschungel eingesetzten SUV höchstens kosmetischen Charakter. Kuhfänger sind in der Off-Road-Szene beliebt, doch mit einer EU-Verordnung kam zwischenzeitlich ihr offizielles Aus.
Heute feiern die Frontschutzbügel an manchen SUVs und Pick-ups allerdings ein Comeback. Andreas Neumann vom Tüv Thüringen erklärt, was erlaubt ist und welche Frontschutzbügel ausgedient haben.
Die Verwendung von Frontschutzsystemen wurde in der EU-Richtlinie 78/2009/EG neu geregelt. "Da einige dieser Vorrichtungen bei einer Kollision die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gefährdeten, war eine Anpassung der Gesetzeslage in der Europäischen Union nötig", so der Verkehrsexperte. Seit dieser verbindlichen Neuregelung von 2009 waren nur noch sogenannte Personenschutzbügel zulässig, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Da der Fußgängerschutz im Vordergrund stand, wurden zudem Anforderungen an die Prüfung, Konstruktion und den Anbau der Teile vorgegeben. So müssen die Frontschutzbügel mit dem Fahrzeug fest verbunden sein und bei einem Aufprall nachgeben. Sie dürfen die Breite des Fahrzeuges nicht überschreiten und auch die Fronthaubenvorderkante um höchstens 50 Millimeter überragen.
In jedem Fall benötigen die Frontschutzsysteme eine EU-Typgenehmigung oder eine nationale Betriebserlaubnis - egal ob sie als Originalteil am Neufahrzeug verbaut sind oder aus dem Zubehörregal stammen. Für Zubehörteile müssen eine eindeutige Montageanleitung und eine Liste der Fahrzeugtypen beigefügt sein, für die der Frontschutzbügel typgenehmigt beziehungsweise zugelassen worden ist. Die Montageanleitung muss spezielle Anbauanweisungen wie die jeweilige Anbringungsart enthalten. Die in der Genehmigung benannten Auflagen sind einzuhalten.
Neumann warnt ausdrücklich davor, "Kuhfänger" ohne eine entsprechende Zulassung nachzurüsten, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt - und auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. (dpa)

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