Für Taube gebremst: Wer haftet für Auffahrunfall?
Bei einem Auffahrunfall haftet in der Regel der Auffahrende. Doch wenn jemand für eine Taube bremst? Besteht dann ein zwingender Grund zu bremsen?
Meist haftet bei einem Auffahrunfall allein der Fahrer des hinteren Wagens. Dies gilt jedoch nur, wenn der Ablauf des Geschehens typisch war. Anders sieht die Lage aus, wenn der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund bremst.
Doch was gilt, wenn jemand kurz nach dem Anfahren an einer Ampel für eine Taube bremst? Über diese Frage musste das Amtsgericht Dortmund entscheiden (Az.: 425 C 2383/18). Über den Fall berichtet der ADAC.
Muss der Tierfreund haften?
Kurz nach dem Anfahren an einer Ampel bremste der vorausfahrende Wagen. Der Grund: Eine Taube befand sich auf der Straße. Der hintere Wagen fuhr auf. Für den Unfall wollte der Fahrer des hinteren Wagens nicht haften - er klagte.
Die Richter entschieden, dass in diesem Fall der Auffahrende für den Schaden aufkommen muss. Denn von dem Vorausfahrenden könne nicht verlangt werden, dass er das Tier überfährt, zumal das Töten eines Wirbeltiers nach dem Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Bei einer höheren Geschwindigkeit könnte die Entscheidung auch anders ausfallen, stellten die Richter klar. Denn dann drohten größere Schäden am Auto. (dpa)
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