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Geblitzt und zugeparkt
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Ärgernisse im Auto-Alltag: So reagiert man richtig

Da fehlt was: Nach einem Diebstahl der Autokennzeichen muss zunächst die Polizei informiert werden. Erst mit neuen Schildern kann die Fahrt weitergehen.
3 Bilder
Da fehlt was: Nach einem Diebstahl der Autokennzeichen muss zunächst die Polizei informiert werden. Erst mit neuen Schildern kann die Fahrt weitergehen.
Foto:  Peter Steffen (dpa)

Der Autofahrer-Alltag kann ärgerlich sein. Der Wagen wird zugeparkt oder man wird zu Unrecht geblitzt. Was tun, damit sich die Situation schnell klärt?

Wer wird denn gleich in die Luft gehen? So wie ein bekanntes Werbemännchen früher mit den Tücken des Alltags kämpfen musste, mag sich mancher Autofahrer von Zeit zu Zeit auch mal fühlen.

Zugeparkt, Nummernschilder geklaut, die Ampel wird nicht grün, und dann macht auch noch ein Blitzer ein Foto, obwohl man nicht zu schnell ist.

Nummernschilder geklaut

Jetzt muss die Polizei gerufen werden, die den Diebstahl aufnimmt, erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp aus Neuss. Mit dem Auto fahren dürfe man jetzt nicht mehr. "Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von 50 Euro nach sich ziehen würde." Anschließend müssen sich die Besitzer neue Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt besorgen. Erst dann dürfen sie den Wagen wieder bewegen.

Auto nach dem Urlaub abgeschleppt

Bei der Rückkehr aus dem Urlaub findet sich das Auto nicht mehr an der Straße, sondern wurde abgeschleppt. "Das kann der Fall sein, wenn dort eine Baustelle eingerichtet wurde und es entsprechende Halteverbotsschilder gibt", sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Das Bundesverwaltungsgericht habe hierzu geurteilt, dass der Urlauber die Abschleppkosten tragen muss, wenn die Schilder mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen aufgestellt wurden. Bei längerer Abwesenheit ratsam: den Wagen auf einem privaten Parkplatz abstellen oder einen Bekannten bitten, das Auto im Auge zu behalten, rät Smetanin.

Eigene Parkbucht belegt

Gerade in Innenstädten sind Parkplätze Mangelware. Wer sich eine Parkbucht anmietet, scheint auf der sicheren Seite. Was aber tun, wenn die plötzlich von einem fremden Fahrzeug belegt wird - trotz klarer Beschilderung? "Die falsche Lösung wäre, den eigenen Wagen vor das falsch geparkte Fahrzeug zu stellen, denn dann droht eine Anzeige wegen Nötigung", sagt Holger Küster vom ACV Automobil-Club Verkehr.

Er rät dazu, die Situation genau zu dokumentieren und den Falschparker damit zu konfrontieren. Zwar sei es auch möglich, einen Abschleppdienst anzurufen, die Kosten jedoch müssten zunächst selbst getragen werden und könnten erst später beim Falschparker geltend gemacht werden - notfalls gerichtlich.

Auto ist zugeparkt

Nach einem langen Tag im Büro ist das Auto zugeparkt. "Zunächst sollte man versuchen, den Halter des störenden Fahrzeugs ausfindig zu machen", empfiehlt Smetanin. Gelingt dies nicht, sollte die Polizei gerufen werden. Die könne den Wagen dann auch abschleppen lassen. Übrigens: Zuparken ist auch dann verboten, wenn der andere Wagen falsch geparkt wurde. "Es ist eine Besitzstörung und verbotene Eigenmacht, ein anderes Fahrzeug zuzuparken", erklärt Goldkamp.

Ampel bleibt ewig rot

"Ist man mit Beifahrer unterwegs, sollte der zunächst die Fußgängerampel bedienen, denn oftmals ist die mit der Autoampel vernetzt", rät Küster. Wenn das nicht zum Erfolg führt, dürfe der Autofahrer nach einer angemessenen Wartedauer auch vorsichtig losfahren. Allerdings, so Küster, sei nicht verbindlich geregelt, wie lange tatsächlich gewartet werden müsse. Im Zweifelsfall könne auch die Polizei gerufen werden.

Falsch geblitzt

Besonders ärgerlich ist es, in einem 50er-Bereich trotz Tempo 48 km/h geblitzt zu werden. Handelt es sich um einen fest installierten Blitzer, rät Rechtsanwalt Goldkamp dazu, den Standort des Starenkastens und die davor liegende Strecke mit Verkehrsschildern gut zu dokumentieren. "Kommt ein Bußgeldbescheid, sollte man Einspruch einlegen." Erfolgte die Messung mit einem mobilen Blitzer, sollten Betroffene die Messbeamten ruhig vor Ort ansprechen und auf die offensichtliche Falschmessung hinweisen. (dpa)

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