
Gültige Papiere für Sportauspuff am Bike

Losheim am See (dpa/tmn) - Um sich mit einem nachträglich angebauten Sportauspuff keinen Ärger einzuhandeln, sollten Motorradfahrer einen Verwendungsnachweis mitführen. Dazu rät die Sachverständigenorganisation KÜS in Losheim am See.
Mit dem Dokument lässt sich bei Polizeikontrollen und Hauptuntersuchungen belegen, eine nachgerüstete Abgasanlage im Straßenverkehr betreiben zu dürfen. Prinzipiell reicht dafür auch ein in den Auspuff eingeprägtes E-Prüfzeichen aus. Allerdings sind im Verwendungsnachweis alle Fahrzeugmodelle aufgelistet, für die die Zulassung gilt.
Beim Kauf von Nachrüst-Abgasanlagen sollte man deshalb darauf achten, dass der Hersteller das Papier mitliefert. Für alle Auspuffsysteme ohne E-Kennzeichnung ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich, die eine Zulassungsnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) enthält.
Für neuere Motorradmodelle gilt laut KÜS beim Auspuffwechsel eine Besonderheit: Alle ab dem Jahr 2006 nach der Abgasnorm Euro 3 zugelassenen Maschinen dürfen laut KÜS nur mit Abgasanlagen nachgerüstet werden, die einen Katalysator enthalten.
Die KÜS-Experten weisen generell darauf hin, dass durch technische Manipulation einer serienmäßigen oder nachgerüsteten Abgasanlage die Betriebserlaubnis erlöscht. Dazu zählt zum Beispiel auch, den herausnehmbaren Schallabsorber aus einem Sportauspuff zu entfernen. Nach diesem beliebten Eingriff klingt das Motorrad zwar in den Ohren manch eines Bikers besser - die Nutzung im Straßenverkehr ist dann allerdings verboten.

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