
Nicht alkoholisiert auf den E-Scooter steigen

Wer sich auf den E-Scooter schwingt, muss sich beim Alkohol zurückhalten. Halten sich Fahrer etwa im Fasching nicht daran, kann im schlimmsten Fall sogar der Autoführerschein weg sein.
Ob Auto oder E-Tretroller: Es gelten dieselben Alkohol-Grenzwerte. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra hin. Das heißt: Bei 0,5 bis 1,09 Promille auf dem kleinen Stadtflitzer drohen bereits 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Mit 1,1 Promille Alkohol oder mehr im Blut handelt es sich bereits um eine Straftat. Wer derart alkoholisiert auf dem E-Scooter unterwegs ist, bekommt den Auto-Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen. Hinzu kommen drei Punkte sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, gilt das sogar schon ab 0,3 Promille. Für Auto-Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gelten auch auf dem Roller strengere Regeln: Sie dürfen gar keinen Alkohol im Blut haben. Verstöße werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Gerade in der Faschingszeit sollte man den Heimweg am besten schon vorab mit Taxi oder öffentlichem Nahverkehr planen oder sich abholen lassen. Wichtig zu wissen: Pro Stunde baut der Körper nur 0,1 bis 0,15 Promille ab. (dpa)

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