Licht ist Pflicht
Beleuchtung dient der Sicherheit
Radfahren macht auch im Herbst Spaß. Allerdings sollte man gerade jetzt auf eine gut funktionierende Beleuchtung an Fahrrädern achten, um gut gesehen zu werden. Trotzdem funktioniert an rund 40 Prozent der Fahrräder die Beleuchtung nur unzureichend oder fehlt völlig. Ein Grund dafür ist mangelnde Wartung, aber auch Trends zu Rädern ohne Licht und Reflektoren.
Die Beleuchtung an Fahrrädern wird durch Paragraf 67 der StVZO geregelt. Er schreibt vor, welche Lichter und Reflektoren ein Rad haben muss, um für den Straßenverkehr zugelassen zu sein: Vorne ist ein weißer Scheinwerfer und ein weißer Rückstrahler vorgeschrieben, mit Dynamo oder Batterielicht. Hinten sind es ein roter Großflächenrückstrahler, ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler.
Zudem muss ein verkehrssicheres Fahrrad zwei gelbe Reflektoren pro Pedal sowie zwei gelbe „Katzenaugen“ pro Laufrad haben; alternativ dazu ist auch weißes, reflektierendes Material an Speiche, Felge oder Reifen möglich. In den letzten Jahren haben sich Neuerungen am Markt etabliert, die Radlern helfen, besser gesehen zu werden. Dazu gehören unter anderem leichtgängige Nabendynamos, Standlicht, LED-Technik und Bremslicht. pm/bim
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