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Mehr Licht
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Was können LED-Nachrüstlampen für Autos?

Heller, weiter und länger: Wer mit LED-Licht unterwegs ist, sieht in der Regel besser. Der ADAC hat sich das erste zugelassene Nachrüstset angeschaut.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

LED-Leuchtmittel im Auto sollen länger halten und weiter leuchten. Jetzt ist auch eine Nachtrüstung möglich. Der ADAC hat das erste legale Leuchtmittel getestet.

LED-Leuchtmittel zum Nachrüsten für Reflektor- oder Linsenscheinwerfer waren lange nicht in Deutschland zugelassen. Der ADAC hat nun das erste zugelassene Leuchtmittel Osram Night Breaker H7-LED unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Es leuchtet im Vergleich zu Halogenlicht unter anderem die Straße heller und weiter aus.

So ließen sich beim Test etwa Gegenstände am Rand der Fahrbahn schneller und aus größerer Distanz erkennen. Und die Lampen können auf viel mehr Betriebsstunden kommen. Der ADAC nennt 2500 Stunden im Gegensatz zum Halogen-Leuchtmittel mit 550 Stunden. Durch die längere Lebensdauer ist die Gefahr eines Ausfalls geringer.

Mit etwas Geschicklichkeit gelingt die Montage

Rund 120 Euro kostet ein Satz der Nightbreaker im Handel. Bei fachgerechtem Einbau ist eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erkennen, urteilt der ADAC. Die Montage erfordere aber etwas Geschicklichkeit. Korrekter Sitz der H7-Leuchtmittel ist wichtig. Je nach Auto-Modell kann auch noch ein Adapter nötig sein. Der ADAC rät nach jedem Leuchtmittelwechsel, die korrekte Einstellung in einer Werkstatt kontrollieren zu lassen.

Nur bestimmte Automodelle sind für die Nachrüstung mit LED-Leuchtmitteln freigegeben

Wichtig: Diese vom Tüv Süd zertifizierte und vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassene Lampen dürfen nur in freigegebenen Autos eingebaut werden. Das sind zur Zeit nur bestimmte Modelle von Alfa Romeo, Audi, BMW, Ford, Opel, Peugeot, Skoda und VW. Der Hersteller hat eine Kompatibilitätsliste auf seiner Internetseite veröffentlicht. Nach dem Einbau muss die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) im Auto mitgeführt werden. Sie dient bei Kontrollen als Nachweis, dass es sich um einen legalen Umbau handelt.

© dpa-infocom, dpa:210302-99-657585/3 (dpa)

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