Mehr als 130 km/h: Haftung bei unverschuldetem Unfall
Stuttgart (dpa/tmn) - Wer auf Autobahnen schneller als Tempo 130 fährt, bleibt auch bei einem unverschuldeten Unfall auf einem Teil seines Schadens sitzen. Über das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart berichtet der "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht".
Dem Gericht erschien in solchen Fällen wegen des erhöhten Unfallrisikos eine Haftungsbeteiligung von 20 Prozent als angemessen (Az.: 3 U 122/09). Das Gericht wies die Klage eines Autofahrers ab. Der Mann war mit etwa 170 Stundenkilometer unterwegs gewesen, als ein anderer Fahrer auf die Autobahn einfuhr und unmittelbar auf die Überholspur wechselte. Dadurch kam es zu einer Kollision.
Der Kläger meinte, der auffahrende Fahrer müsse den Schaden von mehr als 30 000 Euro allein tragen. Das OLG befand allerdings, der Fahrer habe zwar sorgfaltswidrig gehandelt - der Unfall sei für den Kläger jedoch nicht unabwendbar gewesen. Bei einer geringeren Geschwindigkeit hätte er noch rechtzeitig bremsen können. Unerheblich sei, dass es sich bei den 130 Stundenkilometern nur um eine Richtgeschwindigkeit handele.
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