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Ende der Campingsaison
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Passenden Stellplatz für Camper und Co. finden

Abgestellt im Wohngebiet: Wer sein Reisemobil in der kalten Jahreszeit auf offener Straße stehen lassen möchte, hat einiges zu beachten.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, tmn

Das Ende der Campingsaison 2020 ist abzusehen. Wo aber darf man Wohnanhänger und Wohnmobile für den Winter abstellen? Erlaubt ist das nicht überall.

Am Ende der Campingsaison stellt sich im Herbst für viele Halter die Frage: Wohin mit dem Reisemobil? Grundsätzlich dürfen Wohnmobile und Caravans zwar auch am Straßenrand stehen. Doch dabei ist einiges zu beachten, erläutert der Auto Club Europa (ACE).

Wohnwagen darf höchstens zwei Wochen am Straßenrand stehen

Ein Wohnwagen darf demnach höchstens zwei Wochen lang am Straßenrand stehen - und auch nur dann, wenn er maximal zwei Tonnen schwer ist. Ansonsten drohen 20 Euro Bußgeld. Wer den Anhänger an das Zugfahrzeug koppelt, kann zwar länger stehenbleiben, muss aber für ausreichende Beleuchtung sorgen, zum Beispiel durch eine Straßenlaterne. Um Ärger mit Anwohnern zu vermeiden, spricht man Dauerparken außerdem besser mit diesen ab, rät der ACE.

Dürfen Wohnmobile überall da parken, wo das auch Autos dürfen?

Wohnmobile dürfen grundsätzlich überall stehen, wo normale Autos es auch dürfen. Allerdings müssen sie weniger als 7,5 Tonnen wiegen und eine gültige HU-Plakette tragen. Außerdem sind die Markierungen der Parkflächen zu beachten sowie ein Minimum von drei Meter zur Straßenseite gegenüber einzuhalten.

Schwerere Wohnmobile dürfen innerorts in Wohn- und Erholungsgebieten von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie sonn- und feiertags nicht abgestellt werden, sondern nur auf Parkplätzen, die das explizit erlauben.

Wohnwagen or Wind, Wetter und Langfingern schützen

Am sichersten stehen Wohnmobil und Caravan auf einem überdachten Stellplatz, der Schutz vor Wind und Wetter bietet sowie idealerweise einen festen Zaun drumherum und ein sicheres Tor. So ein Platz muss nicht immer teuer sein, erklärt der ACE: Im Schnitt sei mit etwa 50 Euro im Monat zu rechnen.

Das alles lässt sich auch auf Privatgrundstücken machen, am besten in einer Garage. Denn bei sogenannten ortsfest genutzten Reisemobilen außerhalb einer Garage könnte ein Wohnanhänger als bauliche Anlage gelten - was eine Genehmigung erforderlich machen würde, so der ACE. (tmn)

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