
Mit breiter Spur und Übung
Sicher unterwegs mit Kinderanhänger

Wer den Nachwuchs mit dem Fahrrad transportieren will, greift spätestens dann besser zum Kinderanhänger, wenn mehr als ein Kind zu transportieren ist. Tipps fürs Kaufen und Üben.
Spätestens wenn Radler zwei Kinder mitnehmen wollen, entscheiden sie sich besser für einen Kinderanhänger, rät der Tüv Süd. Das bringt sowohl Radfahrenden als auch den kleinen Passagieren mehr Sicherheit und Komfort. Die Kinder können im Anhänger wesentlich bequemer Platz nehmen als auf Kindersitzen. Ein stabiles Chassis sorge zudem für mehr Schutz außen herum.
Breite Spur für mehr Fahrstabilität
Beim Kauf raten die Prüfexperten zu Modellen mit breiter Spur und leicht ausgestellten Rädern. Das sorgt für eine stabilere Straßen- und Kurvenlage. Die Sicherheitsgurte sollten an festen Stellen angebracht sein, zum Beispiel am Rahmen.
Weitere Aspekte sind ein stabiles Gestell mit abgerundeten Kanten, ein Überrollbügel sowie ein Textilnetz und Plastikschutz. Letztere können Straßenschmutz, Spritzwasser und Regen abhalten. Beim Kauf sind die Kinder besser dabei: So zeigt sich gleich, ob ihnen das Wunschmodell genügend Platz bietet.
Wie schwer der Anhänger ist, sagt allein noch nichts über dessen Stabilität und Qualität aus. Bei der Wahl sollten Käufer daher überlegen, welche Strecken sie in der Regel zurücklegen müssen. Wer etwa lange, hügelige Routen zurücklegen muss, fährt mit einem leichten Sportmodell besser. Doch auch wer schon mehrmals am Tag mit Anhänger samt zwei Kindern eine Unterführung passieren muss, könnte sich über leichte Modelle freuen. Beim Kauf rät der Tüv Süd auf das "GS"-Prüfzeichen zu achten.
Mit Leerfahrt üben
Bevor die erste Fahrt mit Kindern an Bord starten kann, sollten Eltern zunächst ohne sie üben. Ein entsprechendes Gewicht im Anhänger simuliert die kleine Besatzung dabei. So können sich Neulinge herantasten, wie mit dem Gespann zu bremsen ist und wie es sich in Kurven verhält. Leichte Steigungen und Gefälle sowie ein Slalomparcours sollten beim Training nicht fehlen. Das gilt auch für eine Gefahrenbremsung. (dpa)

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