Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Das Auto muss zum Tüv: So verliert die HU an Schrecken

Das Auto muss zum Tüv
ANZEIGE

So verliert die HU an Schrecken

Erkundungsgang: Zu einer HU gehört auch der Nachweis einer bestandenen Abgasuntersuchung (AU), damit die Autos nicht zu viele Abgase herauspusten.
5 Bilder
Erkundungsgang: Zu einer HU gehört auch der Nachweis einer bestandenen Abgasuntersuchung (AU), damit die Autos nicht zu viele Abgase herauspusten.
Foto: Patrick Pleul, tmn

Für Besitzer älterer Autos ist die Fahrt zur Hauptuntersuchung die Stunde der Wahrheit: Schafft es der Wagen noch? Wer gut vorbereitet ist, kann beruhigter sein.

Jedes Auto muss regelmäßig zum Tüv, wie es umgangssprachlich heißt. Gemeint ist die Hauptuntersuchung (HU). Die kann von verschiedenen Prüforganisationen wie Dekra, KÜS, GTÜ oder eben auch Tüv-Organisationen durchgeführt werden.

Ein Neuwagen ist erstmals nach drei Jahren dran, danach steht die Überprüfung für Privat-Pkw alle zwei Jahre an. Mietautos müssen jährlich zum Check. Pflicht ist die HU seit Dezember 1951.

Die Hauptuntersuchungen sollen sicherstellen, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, erläutert der ADAC. Dabei gehe es vor allem um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Zur HU gehört jedoch auch eine Abgasuntersuchung (AU), in der überprüft wird, ob das Fahrzeug nicht zu viele Abgase ausstößt.

Autofahrer können vieles für die HU vorbereiten

Wer sich unsicher ist, ob sein Wagen die HU ohne Mängel überstehen wird, kann vorab selbst einige Punkte auf der Prüfliste abhaken. Dazu ist nicht gleich die Fahrt in eine Werkstatt notwendig.

"Geprüft wird beispielsweise, ob die Nummernschilder gut sichtbar und sicher befestigt sind, ob Innen- und Außenspiegel funktionsfähig sind und ob das Reifenprofil noch bei mindestens 1,6 Millimeter liegt", sagt Melanie Mikulla vom ADAC.

Alle Anbauteile mitnehmen

Was oft vergessen wird: Ein Fahrzeug muss mit allen eingetragenen Anbauteilen vorgestellt werden. Dazu zählen etwa auch eine abnehmbare Anhängerkupplung oder Zusatzsitze. "Wer mit einem E-Auto oder einem Plug-in-Hybriden zur Hauptuntersuchung fährt, muss auch das Ladekabel an Bord haben", ergänzt Mikulla.

Geld sparen kann auch, wer die komplette Beleuchtung vorab einem Check unterzieht. Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug müssen einwandfrei funktionieren. "Die Reflektoren im Scheinwerfergehäuse dürfen nicht blind, die Gehäuse nicht beschädigt sein", beschreibt Thorsten Peter von der Prüforganisation KÜS. "Sind Birnchen kaputt, lassen die sich in der Regel schnell tauschen. Für eine gute Sicht sollte zudem die Scheibenwaschanlage funktionieren, darüber hinaus müssen die Wischer in gutem Zustand sein."

An Papiere denken und banale Mängel vermeiden

Natürlich dürfen bestimmte Papiere beim Prüftermin nicht fehlen. "Mit dabei sein muss auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der frühere Fahrzeugschein, sowie der AU-Nachweis, falls die Abgasuntersuchung schon vorab in einer Werkstatt durchgeführt wurde", sagt Wolfgang Sigloch von Dekra.

Wurden Veränderungen am Fahrzeug durchgeführt, zum Beispiel Räder in Sondergrößen oder ein anderer Schalldämpfer montiert, müssen hierfür die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.

Notiert der Prüfer Mängel auf dem Prüfbericht, sind manchmal eigentlich banale Dinge schuld: "Ein Klassiker sind das fehlende Warndreieck oder die nicht vorhandene Warnweste", sagt Sigloch. Sehr schnell überprüfen könne jeder zudem, ob die Hupe funktioniert.

Bei defektem Gurt keine Prüfplakette

Keine Prüfplakette gibt es, wenn erhebliche Mängel festgestellt werden - dazu zählt etwa ein defekter Gurt. "Erhebliche Mängel gefährden potenziell die Verkehrssicherheit und müssen daher unbedingt sofort behoben werden", sagt Sigloch. Auch eine defekte Frontscheibe gehöre dazu.

Während diese Dinge jeder Autofahrer durch eine einfache Sicht- und Funktionsprüfung vorab überprüfen kann, hilft bei versteckteren Fahrzeugmängeln nur die Werkstatt. "Probleme mit der Lenkanlage oder der Bremse sind sicherlich ein Grund für einen Werkstattbesuch", sagt Peter. Aber auch wenn das Fahrzeug Öl verliere oder eine wichtige Kontrollleuchte im Cockpit dauerhaft leuchte, sollte vor der HU ein Termin in der Werkstatt gebucht werden.

Bei zu vielen Problemen heißt es Nachsitzen

Stellt der Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Auto erneut vorgestellt werden. Wichtig ist, zu dieser Nachuntersuchung alle Papiere mitzubringen, sonst wird es noch teurer. "Dazu gehört auch der Bericht der vorangegangenen HU, denn ansonsten wird eine komplett neue Prüfung fällig", sagt Sigloch.

Grundsätzlich müssen alle bei der HU festgestellten Mängel umgehend behoben werden. Das gelte sowohl für geringe Mängel, bei der man die Plakette trotzdem erhält, als auch für schwerwiegende Mängel, wegen derer das Prüfzeichen verweigert wurde.

"Im letzteren Fall hat der Fahrzeughalter einen Monat Zeit, um die Behebung der Mängel im Rahmen der Nachuntersuchung zu belegen", sagt Sigloch. Wobei viele Bundesländer diesen Zeitraum aktuell aufgrund der Corona-Pandemie auf zwei Monate ausgedehnt hätten.

Keine bundeseinheitlichen Preise

Die HU-Kosten sind nicht bundeseinheitlich festgelegt. Nach Angaben des ADAC geht es bei rund 65 Euro los. Inklusive der AU müsse man für einen durchschnittlichen Pkw zwischen 100 und 120 Euro bezahlen.

Dabei gilt: Je größer und schwerer das Fahrzeug ist, desto teurer wird es auch. Eine Nachuntersuchung wird laut ADAC noch einmal mit 15 bis 30 Euro berechnet. Überzieht ein Autofahrer seinen HU-Termin um mehr als zwei Monate, fällt die Rechnung der Prüfer um 20 Prozent höher aus.

Wer nicht selbst zu einer Prüfstelle fahren will, kann die HU auch über eine Werkstatt durchführen lassen. Viele Betriebe haben hierzu feste Termine. Peter gibt zu bedenken: Der Preis für die HU könne in der Werkstatt durch eventuelle Dienstleistungen etwas höher sein als bei der Prüfstelle selbst. (tmn)

Winterreifen sind gesetzlich vorgeschrieben bei winterlichen Straßenverhältnissen, unabhängig von der Faustregel «Von Oktober bis Ostern».
April macht, was er will

Kalt und frostig: Was, wenn ich schon auf Sommerreifen bin?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren