Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Stehzeug statt Fahrzeug: So meistern Auto und Bike den Stillstand

Stehzeug statt Fahrzeug
ANZEIGE

So meistern Auto und Bike den Stillstand

Alles dicht: Von Zeit zu Zeit entfernen Langzeitparker besser Laub von den Windläufen, ansonsten können Wasserabläufe verstopfen.
4 Bilder
Alles dicht: Von Zeit zu Zeit entfernen Langzeitparker besser Laub von den Windläufen, ansonsten können Wasserabläufe verstopfen.
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Manchmal benötigt man sein Gefährt wochenlang nicht. Bevor man sein Fahrzeug abstellt, sollte es vorbereitet werden, damit es den Stillstand gut übersteht.

Aus dem kurzen Parken sind doch ein paar Wochen geworden. Nun springt das Auto nicht mehr an und Rost bildet sich an ein einigen Stellen. Sogar ein Knöllchen ist am Scheibenwischer? Das hätte nicht sein müssen.

Wer sein Fahrzeug einige Wochen nicht bewegt, sollte es nicht einfach nur abstellen. Ganz gleich, ob Auto oder Motorrad. Wie geht es besser?

Für Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE) kommt es auf den Abstellort an: "In Einzelgaragen, Sammelgaragen oder auf dem eigenen Grundstück ist es kein Problem, auf öffentlichen Parkplätzen sollten Besitzer ein paar Dinge beachten." Ein über einen längeren Zeitraum abgestelltes Fahrzeug auf einem bestimmten Parkplatz wird häufig als Dauerparker bezeichnet. Eine juristische Definition nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es aber nicht. Fahrzeuge müssen nur angemeldet sein, eine gültige HU-Plakette aufweisen, lesbare Kennzeichen haben und die Beleuchtungseinrichtung muss sauber sein.

Dauerparker sollten ihre Fahrzeuge mindestens einmal pro Woche kontrollieren

"Eine Regel, wie häufig der Besitzer nach seinem Fahrzeug schauen muss, besteht zwar nicht. Besitzer sollten das aber regelmäßig machen, am besten einmal die Woche", sagt Hack. Allein schon deshalb, weil mobile Parkverbote errichtet werden können. Auch wenn Autos und Wohnmobile dauerhaft abgestellt werden dürfen, sollte man darauf achten, wo sie parken. Vor allem Wohnmobile versperrten anderen Verkehrsteilnehmern oder Anwohnern die Sicht. "Rücksicht auf andere zu nehmen, erspart allen Ärger", sagt Hack.

Bei Anhängern ist noch weiteres zu beachten

Ausnahmen gelten bei Anhängern nach StVO: "Ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen." Diese Regelung gilt auch für Wohnwagen, nicht jedoch für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Besitzer sollten auch auf das Verkehrsschild "Zeichen 315" achten. Das erlaubt das Parken auf dem Gehweg für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis 2,8 Tonnen - große SUV sind schwerer. Hack rät beim Abstellen von Anhängern zu einer Sicherung in der Anhängerkupplung, um vor Diebstahl zu schützen.

Das Fahrzeug sollte sich in einem guten Zustand befinden, bevor es eine längere Zeit abgestellt wird. Ein Rundum-Check hilft, Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Eine vernachlässigte Wartung rächt sich mit der Zeit. Hack rät zusätzlich, es von innen und außen zu reinigen. Hans Gerd Brauneiser von der Rheinlandgarage in Köln empfiehlt vor dem Abstellen den Luftdruck der Reifen um 0,2 bar zu erhöhen, den Tank zu füllen und den gewaschenen Lach zu wachsen.

Nicht unter Bäumen parken

Danach geht es auf die Suche nach einem passenden Parkplatz. "Unter Bäumen wird das Fahrzeug schnell schmutzig. Laub und Vogelkot setzen dem Lack zu, Laub kann in den Windläufen die Wasserabläufe verstopfen", sagt Brauneiser. Läuft das Wasser nicht ab, kann es Korrosion und Feuchtigkeit im Innenraum verursachen. Auch wenn das Auto über Wochen nicht bewegt wird, rät er, gelegentlich vorbeischauen und notfalls das Laub aus den Ritzen entfernen.

Wird das Auto wieder bewegt, rät der Experte auf den ersten paar Meter zu leichten Bremsmanövern - den rückwärtigen Verkehr dabei immer beachtend. Denn nach Wochen kann sich an den Bremsscheiben Flugrost bilden, der die Bremsleistung vermindert. Danach fahren Besitzer im Idealfall direkt zur Tankstelle, um den Luftdruck der Reifen auf den vorgeschriebenen Wert zu justieren.

Wie bereite ich das Motorrad auf eine Pause vor?

Bei langer Standzeit eines Zweirads empfiehlt Jörg Lohse, den Reifendruck leicht zu erhöhen. Tanks aus Stahlblech sollten randvoll mit Sprit gefüllt werden, rät der stellvertretende Chefredakteur der Zeitschrift "Motorrad". Die Zugabe von Kraftstoffstabilisatoren hilft, dass sich das Motorrad auch nach längeren Pausen wieder sicher starten lässt. Danach folgt eine gründliche Reinigung mit einem entsprechenden Reiniger.

Erst nach vollständiger Trocknung sollten Besitzer das Motorrad mit einer atmungsaktiven Plane abdecken. Problematisch sei das Parken auf dem Gehweg. Lässt es der Standort zu, ist ein Batterieerhaltungsgerät nützlich, um die Batterie während der Standzeit unter Spannung zu halten. "Sonst kann nach einem Monat die Batterie entladen sein. Bei einer Tiefenentladung ist sie anschließend defekt", sagt der Experte. Vorsicht beim Parken auf dem Gehweg: In manchen Städten und Gemeinden bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit.

© dpa-infocom, dpa:201229-99-844363/3 (dpa)

Anlieger frei: Nur, wer ist ein Anlieger? Zu der Frage gibt es keine gesetzliche Definition, aber Rechtssprechung.
Verkehrsschild

Durchfahrt verboten, aber Anlieger frei? Was das bedeutet

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren