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Autofahrer-Wissen
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Straßenverkehr: Haben Fußgänger Vorrang?

Abbiegende Fahrzeuge müssen immer mit der Querung der Fußgänger rechnen, wenn diese mit Blickrichtung zur gegenüberliegenden Straßenseite am Fahrbahnrand stehen.
Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Ein Autofahrer biegt ab, ein Fußgänger will die Straße überqueren: Wer hat jetzt eigentlich Vorrang? Im der Straßenverkehrsordnung ist das genau geregelt.

Müssen Autofahrer, die nach links oder nach rechts abbiegen, auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen? Ja. Sie müssen sie passieren lassen und wenn nötig warten.

Das verlangt Paragraf 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung, erklärt die Prüforganisation Dekra. Danach haben Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen gegenüber abbiegenden Fahrzeugen Vorrang.

Immer achtsam bleiben

"Abbiegende Fahrzeuge müssen immer mit der Querung der Fußgänger rechnen, wenn diese mit Blickrichtung zur gegenüberliegenden Straßenseite am Fahrbahnrand stehen", erläutert Dekra-Experte Andreas Schmidt. "Dabei ist zu beachten, dass diese Verpflichtung nicht erst dann besteht, wenn Fußgänger sichtbar sind und sie direkt am Fahrbahnrand stehen. Sondern auch dann, wenn mit ihnen gerechnet werden muss." Dies gelte auch für den Fall, dass sie unter Umständen teilweise verdeckt sind.

Oftmals sei das notwendige Verhalten gegenüber querenden Fußgängern bei Autofahrern unzureichend bekannt, wenn sie mit dem Auto einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgen. Das Zusatzzeichen, das den Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße anzeigt, fordert laut Schmidt vom Autofahrer besondere Rücksicht. Falls nötig, müsse er warten.

Bei abknickender Vorfahrt ist besondere Vorsicht geboten

Abknickende Vorfahrtsstraßen werden im Vergleich zu einem normalen Abbiegevorgang schneller befahren. Deshalb sind die Verkehrsbehörden auf Grund der Unfallgefahren gehalten, den Fußgängerverkehr im Bereich einer abknickenden Vorfahrtsstraße durch Geländer und Ähnliches sowie die Wegführung über sichere Übergänge abzusichern.

"Dessen ungeachtet muss der Fahrzeugführer trotz aller Sicherungsmaßnahmen auf mögliche Fußgänger Rücksicht nehmen und notfalls warten", sagt Andreas Schmidt. "Er hat insofern keinen Vertrauensschutz in die Abschirmung der Fußgänger." (dpa)

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