Tschüss, Auto: Wie man sein Fahrzeug richtig abmeldet
Wer sein Auto aus dem Verkehr ziehen will, muss es abmelden. Das spart Steuern und Versicherungsgebühren. Doch welche Schritte sind dafür notwendig?
Es gibt mehrere Wege, sein Auto abzumelden: online, vor Ort in einer Zulassungsstelle oder bei den Bürgerämtern. Über das Netz geht es nur bei Autos, die nach Januar 2015 zugelassen worden sein.
"Nur dann hat es ein Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten", sagt Thomas Kramer vom ADAC. Der Code steht auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil I. Zusätzlich erforderlich: ein neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion zur Identifizierung.
"Der klassische Weg zur Zulassungsstelle ist nach wie vor der beste", meint Florian Cichon, Geschäftsführer vom Tüv Rheinland Plus. Seine Firma übernimmt beispielsweise für Autohändler das Um-, An- und Abmelden von Fahrzeugen. Dort benötigen Abmeldewillige Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen und Ausweis. Die Gebühren für die reine Abmeldung liegen Cichon zufolge deutschlandweit zwischen 7,50 und 7,80 Euro. Die Zulassungsstelle informiert automatisch die Versicherung und das Hauptzollamt.
Keine Probefahrt für den neuen Halter?
Etwas komplizierter ist der Privatverkauf. Denn laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss man den Halterwechsel schnellstmöglich der Zulassungsstelle mitteilen. "Damit wird das Auto aber nicht automatisch abgemeldet", sagt Matthias Tang, Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin. "Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung zwar beenden, das wird aber nicht sofort gemacht." Der neue Halter müsse vorher kontaktiert werden. "Grundsätzlich ist ein Fahrzeughalter auf der sicheren Seite, wenn er das Auto selbst abmeldet", sagt ADAC-Mann Kramer.
So hat aber ein Interessent in der Regel keine Möglichkeit, das Auto Probe zu fahren oder mitzunehmen. Alternativ könnte der Käufer mit einem Kurzzeitkennzeichen an seinen Standort fahren und das Auto bei der zuständigen Behörde zulassen. Oder beide vereinbaren im Kaufvertrag, dass der neue Besitzer den Wagen so bald wie möglich ummeldet. "Melden Sie den Verkauf daher trotzdem umgehend der Zulassungsstelle, per Brief und mit Kopie des Kaufvertrags", rät Kramer.
Auch die Versicherung sollte mit einer Kopie des Kaufvertrags über den Eigentümerwechsel informiert werden, rät Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ist der frischgebackene Halter an einem Unfall schuld, haftet die Versicherung des alten Besitzers und zwar "unabhängig davon, ob dieser schon über den Verkauf informiert hat oder nicht", sagt Kramer. Meldet jedoch keine der beiden Parteien den Vorgang, kann dies zu Schadenersatzansprüchen des Versicherers führen.
Weg damit
Wer sein Auto stilllegen will, muss zur Zulassungsstelle neben dem Personalausweis auch die beiden Zulassungsbescheinigungen und die Nummernschilder mitnehmen. "Die bekomme ich zurück und kann damit mein Fahrzeug jederzeit wieder zulassen", sagt Cichon. Die Stilllegung gilt für maximal sieben Jahre.
Soll das Auto verschrottet werden, übernimmt entweder der Händler alle Formalitäten oder der Weg führt zum Verwertungsbetrieb. Hier werden die Schilder abmontiert und die Zulassungsbescheinigung Teil II einbehalten. "Mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Verwertungsnachweis geht man zur Zulassungsstelle und das Auto wird aus dem Register gelöscht", sagt Cichon. (dpa)
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