Ist ein gebastelter Solar-Kühlschrank erlaubt?
Not macht erfinderisch - sommerliche Hitze im Auto auch. Wer aber gewisse Veränderungen am Auto unternimmt, kann die Zulassung riskieren.
Haben die Behörden Zweifel an der Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs, muss der Halter oder die Halterin den mangelfreien Zustand nachweisen. Bleibt das aus, kann die Behörde die Nutzung verbieten.
Das zeigt ein Urteil (Az.: 14 K 333/21) des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Lose Kabel und nicht isolierte Elektroanschlüsse
In dem besonderen Fall ging es um einen Mann, der einen Kühlschrank in sein Auto eingebaut hatte. Für die Stromversorgung sollten zwei auf den Dachgepäckträger geschraubte Solarpaneele sorgen. Von dort lief lose durch die Tür verlegt ein Kabel zu einer Autobatterie im Kofferraum.
Bei einer Polizeikontrolle wurde unter anderem diese Verdrahtung bemängelt. Diese zeigte aufgrund von Ausgasungen bereits Salzverkrustungen an den Wartungsöffnungen. Ohne Isolierung lagen die Pole mit den Elektroanschlüssen direkt unter dem Boden des darüber montierten Kühlschranks.
Kann der mangelfreie Zustand nachgewiesen werden?
Der Mann wurde aufgefordert, mit Hilfe eines Sachverständigen den mangelfreien Zustand des Autos nachzuweisen. Das blieb aus, woraufhin die Zulassungsstelle die Nutzung des Autos untersagte.
Die Klage gegen diese Entscheidung blieb ohne Erfolg vor Gericht. Dieses sah in der ungesichert im Kofferraum verbauten Batterie die Verkehrssicherheit gefährdet. (tmn)
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