
Gesetz der Straße
Urteil: Kfz-Versicherung zahlt auch bei Autobrand dank Grill

Ein Auto gerät beim Parken in Brand und steckt so ein weiteres an - muss die Kfz-Versicherung des ersten Autohalters für den Schaden am zweiten Auto bezahlen?
Eine Kfz-Haftpflicht muss Dritten Schäden ersetzen, die beim Betrieb des Autos entstanden sind. Das kann auch schon der Fall sein, wenn das Auto im eigentlichen Sinne gar nicht in Betrieb war.
Es reicht aus, dass die für den Schaden ursächliche Gefahr von ihm ausging. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 177/19), auf das der ADAC hinweist.
Auf einem Parkplatz stellte ein Mann sein Fahrzeug ab, um sich ein Fußballspiel anzuschauen. Ein weiterer Besucher kam und stellte sein Auto direkt daneben. Etwas später bemerkte man, dass beide Fahrzeuge brannten. Das erste Auto fing vermutlich Feuer, weil es über einem noch heißen Einweggrill geparkt wurde. So steckte es auch das zweite Auto in Brand.
Der Fahrer des zweiten Autos verlangte von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung den Ersatz seines Schadens. Diese lehnte aber ab: Der Brand sei nicht bei Betrieb des Fahrzeuges geschehen.
Die Angelegenheit beschäftigte die Gerichte. Am Ende musste die Versicherung zahlen. Denn unabhängig vom Verschulden von Halter oder Fahrer müssen Versicherungen die Schäden regulieren, die vom Auto ausgehen. So kam es in den Augen der Richter hier nicht darauf an, ob ein technischer Defekt des Autos oder das Parken über dem heißen Grill die Brandursache war: Das Feuer war von einem auf das andere Auto übergesprungen. Daher sei die ursächliche Gefahr vom ersten Auto ausgegangen.
© dpa-infocom, dpa:200604-99-310497/2 (dpa)

Wann E-Tretroller im Winter besser stehen bleiben

Nur eingetragene Fahrer ans Steuer lassen
Falsche Angaben bei der Kfz-Versicherung zahlen sich nicht aus. Wer etwa mehr Personen als angegeben ans Steuer seines Autos lässt, riskiert teure Konsequenzen.

Parallel zum Überholen angesetzt: Geteilte Schuld bei Unfall
Das Überholen sorgt stets für ein erhöhtes Risiko auf den Straßen. Wer aber haftet, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig aus einer Kolonne heraus überholen wollen und dabei kollidieren?

Bei Minusgraden lieber nicht das Auto waschen
Ihr Auto ist gerade so richtig verdreckt? Dann ab damit durch die Waschstraße. Bei starken Minustemperaturen sollten Sie aber besser darauf verzichten.

MEIN PLUS: Meine digitale Vorteilswelt
Alle PLUS+ Artikel, persönliches Nachrichtenportfolio, Online-Rätsel, Rabattaktionen und viele Vorteile mehr!
Jetzt entdecken
So fährt die Tanne sicher mit
Bald gibt es wieder einen besonderen Beifahrer: den Weihnachtsbaum. Was man beachten muss, damit alle sicher ans Ziel kommen.

Bei Glätte nicht auf E-Scooter steigen
Nasse Blätter auf der Straße, regenfeuchte Wege und Reifglätte sorgen für Rutschgefahr im Herbst. Das kann besonders für E-Scooter-Fahrer gefährlich werden.

So bleibt das Auto im Winter geschützt
Ja, nein, doch, auf jeden Fall, vielleicht - aber wie oft? Wissen Sie es denn, wie häufig Sie Ihr Auto im Winter waschen sollten und auf was Sie achten müssen?