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Verkehr
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Aus dem Weg! Die Rettungsgasse richtig bilden und Leben retten

Foto:  Peter Steffen (dpa)

Auf der Autobahn rollen die Wagen dicht an dicht. Plötzlich stockt die Blechlawine: Stau. Muss jetzt ein Rettungswagen zum Unfall durch, kann es dauern.

"Oft müssen sich Rettungskräfte ihren Weg erst erkämpfen", sagt Thomas Buchheit vom Landespolizeipräsidium im niedersächsischen Innenministerium. "Solche Minuten sind mitunter entscheidend - die Rettungsgasse rettet Leben."

Die Pflicht dazu regelt Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), erklärt Daniela Mielchen, Verkehrsrechtsanwältin aus Hamburg. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Spuren pro Richtung, müssen Fahrer für Polizei- und Hilfsfahrzeuge eine Gasse bilden.

Bei zwei Spuren bilden Fahrer die Gasse in der Mitte. Bei drei Streifen muss zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Streifen eine Lücke bleiben. "Bei vier Spuren müsste man sie eigentlich nach noch gültigem Recht wieder in der Mitte bilden", sagt Buchheit. Verständlich sei das nicht. Und gegenwärtig wird auch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorbereitet.

Nicht drängeln

Dabei soll die Regelung vereinfacht werden: "Links fährt links, und alles andere fährt rechts", erläutert Buchheit. "Denn das ist schon heute gängige Praxis auch bei vierspurigen Straßen." Daran schließe sich das Gesetz jetzt an, um Klarheit zu schaffen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates dürfte die Änderung noch in diesem Jahr in Kraft treten, schätzt Anwältin Mielchen.

Wie breit die Gasse sein muss, dafür gibt es keine rechtlichen Vorgaben. "Aber ein schweres Löschfahrzeug sollte schon durchfahren können", sagt Buchheit. Keinesfalls dürfe sie zum Vordrängeln missbraucht werden - auch nicht von Motorradfahrern. Die Benutzung ist nur den Rettungskräften wie Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeugen vorbehalten, sagt Mielchen. "Wer gegen das Gebot der Rettungsgasse verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen." Bei schwerwiegenden Behinderungen sei unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung denkbar. In anderen Ländern drohen von vornherein härtere Strafen.

"In Europa wird die Rettungsgasse in vielen Ländern genau wie in Deutschland gebildet", sagt Andreas Hölzel vom ADAC. In Österreich etwa müssen Autofahrer sie auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Spuren je Richtung bilden. Bei zwei oder mehr Spuren gehen die Autofahrer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, die übrigen nach rechts. Ansonsten ist mit bis zu 726 Euro Strafe zu rechnen. "Wenn dabei Einsatzfahrzeuge behindert werden, drohen sogar bis zu 2180 Euro", sagt Hölzel. Der konkrete Betrag richte sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.

Strafe muss sein

In Frankreich und Spanien gibt es keine mit Deutschland vergleichbare Regelung. "Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Retter vorbeifahren können." Ansonsten drohen in Spanien 200 Euro, in Frankreich in der Regel 135 Euro. In den Niederlanden und in Italien gibt es laut ADAC keine speziellen Vorschriften.

In Tschechien gilt eine Besonderheit: Bei zwei Spuren lassen die Autofahrer zwar auch eine Gasse in der Mitte frei. Bei mehreren muss sie allerdings zwischen dem mittleren und dem rechten Streifen entstehen. Wer sich nicht dran hält, zahlt umgerechnet circa 90 Euro, wenn er sofort in die Tasche greift. Im regulären Bußgeldverfahren ist das Doppelte fällig. (dpa)

Homepage der Polizei Niedersachsen zum Thema Rettungsgasse

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