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Auto-Unfall im Ausland: Wo man die Grüne Karte braucht

Foto: ADAC (dpa)

Sie ist grün, klein und bei Fahrten ins Ausland unentbehrlich: die Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrer.

Das auch als Grüne Karte bezeichnete Dokument wird kostenlos von der eigenen Versicherung ausgestellt und listet alle notwendigen Daten für den Versicherungsschutz auf. Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Das Papier erspart Autofahrern den Kauf einer Zusatz-Police, die dem nationalen Recht des Landes entspricht, in das man einreist. Stattdessen genügt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die der Pkw-Fahrer in seinem Herkunftsland abgeschlossen hat. In einigen Ländern ist die Grüne Karte zwingend erforderlich. Das gilt etwa für Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran und Irak, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, die Türkei und die Ukraine.

Im Kosovo benötigt man eine spezielle Versicherung

In EU-Ländern muss das Dokument nicht mitgeführt werden. Hier genügt das amtliche Kennzeichen des Wagens als Versicherungsnachweis. Für Reisen nach Italien sollten Autofahrer das Dokument jedoch mitführen, weil es in Einzelfällen verlangt wird. Im Kosovo wird die Grüne Versicherungskarte nicht anerkannt. Autofahrer müssen dort eine Grenzversicherung abschließen. Auf der Internetseite www.gruene-karte.de sind alle Länder verzeichnet, die am System teilnehmen.

Dass Unfälle im Ausland nicht selten sind, zeigen Zahlen des GDV. Demnach wurden dem Zentralruf der Autoversicherer im Jahr 2014 etwa 28 100 Unfälle gemeldet, bei denen Autos mit deutscher Zulassung involviert waren. Mit 4749 gemeldeten Unfällen mit deutscher Beteiligung liegt Italien an der Spitze der Statistik. Danach folgen Frankreich (4694 Unfälle) und die Niederlande (3540 Unfälle). (dpa)

Teilnehmende Länder am System Grüne Karte (pdf)

Deutsches Büro Grüne Karte

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