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Gemütlich unterwegs: Tipps für Motorrad-Oldtimer

Sie sind meist gemütlich unterwegs, die Fahrer von alten Motorrädern. Aber auch für diese gelten Regeln und Vorschriften. Wann ist ein Motorrad ein Oldtimer? Und was ist zu beachten bei Zulassung, Hauptuntersuchung und Vollabnahme?

Roland Rathke startet seine BMW R12. Mit seinem Motorrad-Oldtimer fährt der 52-Jährige gleich von Dortmund ins Sauerland - ganz gemütlich mit Sohn Jan, 11 Jahre alt, im Beiwagen. Für den ehemaligen Kfz-Meister gibt es nichts Besseres als eine entspannte Tour mit so einem Klassiker unterm Hintern. In seiner Garage stehen noch eine Motorcomfort aus dem Jahr 1929, eine Zündapp von 1934 und eine Wanderer (1937).

Besitzer solcher Motorrad-Schätzchen dürfen sich glücklich schätzen. Doch die ehrwürdigen Zweiräder bedürfen auch einer Extra-Portion Aufmerksamkeit. "Sie erfordern ein besonderes Feingefühl und eine extrem passive Fahrweise", sagt Michael Lenzen. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Motorradfahrer mahnt: "Technik, die so viele Jahre auf dem Buckel hat, ist einfach nicht so leistungsstark. Beim Bremsweg müssen Sie mehr einrechnen, bei der Beschleunigung weniger. Das kann beim Überholen ein Problem sein." Gerade wer auch eine moderne Maschine fährt, sollte das bedenken.

Gespaltene Meinungen

Doch beim Thema Sicherheit ist die Szene der Oldtimer-Fahrer mitunter gespalten. Die Helmpflicht wird zwar akzeptiert, manche Biker setzen moderne Helme auf und tragen Schutzkleidung mit Protektoren. Doch für andere muss der Retro-Look passend zum Gefährt stimmen, dementsprechend alt ist auch manche angelegte Kluft samt Kopfschutz. "Bei einer Rundfahrt mit Motorrad-Veteranen kann ich gut verstehen, wenn alles ins Gesamtbild passen soll", sagt Lenzen.

Solche Rundfahrten sind für Eingefleischte das reine Vergnügen. Pflichtfahrten dagegen führen zur Zulassungsstelle und auf die Prüfstände von TÜV oder Dekra. Bei der Behörde erhalten Maschinen, die älter als 30 Jahre alt sind, das "H" für historisch auf dem Nummernschild. Damit stuft der Gesetzgeber das Zweirad als "kulturhistorisch wertvoll" ein. Voraussetzung dafür ist nach Auskunft des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA), dass die Maschine sich noch im gepflegten Originalzustand befindet.

Steuerliche Vorteile

Festgestellt wird dieser Oldtimerstatus durch ein Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Beim TÜV Nord ist dafür kein gesonderter Termin nötig und kann mit der Hauptuntersuchung erledigt werden. Roger Eggers, Ingenieur beim TÜV Nord: "Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehle ich aber eine Terminreservierung übers Internet."

Eine Ausnahme beim Oldtimerstatus gibt es: Wenn Änderungen gegenüber dem Original, zum Beispiel ein neuer Lenker oder Schalldämpfer, noch bis zehn Jahre nach der Erstzulassung erfolgt sind. Dann handelt es sich um den Einsatz von zeitgenössischem Zubehör. Das darf auch heute noch montiert werden und hätte keinen Einfluss auf die Einstufung als Oldtimer. Steuerlich kann das "H" für den Besitzer günstiger sein. Denn statt der Abrechnung nach Hubraum werden pauschal 46 Euro pro Jahr fällig.

Bei Zulassung und Gutachten gelten für die Oldtimer-Besitzer zudem folgende Regeln: War die Maschine im Baujahr vom Hersteller für den Straßenverkehr vorgesehen und von den Behörden zugelassen worden, gilt das auch heute noch. Selbst wenn der Blinker fehlt. "Dann muss der Fahrer eben den Arm rausstrecken wie ein Radfahrer", erklärt KBA-Sprecher Stephan Immen.

Oldtimergutachten

War die Maschine länger als fünf Jahre abgemeldet, sieht das Gesetz neben dem Oldtimergutachten noch eine Vollabnahme vor. Nur dann stellt die Zulassungsstelle neue Papiere aus. In diesem Fall ist ein Termin beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation wie Dekra oder GTÜ zwingend, denn das Gutachten darf nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger erstellen.

Ein Oldtimergutachten für Zweiräder kostet laut TÜV Nord knapp 70 Euro. Die Sachverständigen wissen nach einem Blick in eine Datenbank mit den meisten jemals weltweit gebauten Fahrzeugen, ob sich das vorgestellte Gefährt noch im Originalzustand befindet und zur Bauzeit für den Straßenverkehr zugelassen war.

Einen Kasko-Schutz für Oldtimer gibt es neben der obligatorischen Haftpflicht-Versicherung auch, schließlich sind die alten Maschinen bei Dieben besonders als "Ersatzteillager" begehrt. Nach Auskunft des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft sind die Policen oft an Bedingungen geknüpft: Mal muss eine Garage vorhanden sein, mal darf der Oldtimer nur begrenzt jährlich gefahren werden, oft muss ein "Alltagsfahrzeug" neben dem Oldtimer vorhanden sein, und auch ein Mindestalter des Fahrers kann gefordert sein.

Für Roland Rathke kommt eine Kasko mit Diebstahlschutz nicht infrage: "Der ideelle Wert ist so groß, da würde mich ohnehin keine Versicherungszahlung trösten. Mit einem Auge bin ich bei Ausfahrten immer bei meiner Maschine." Dann knattert die BMW R12 los - gemütlich in Richtung Sauerland. (dpa)

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