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Verkehrssicherheit April
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Fahren ohne Führerschein

Am besten und sichersten sammelt man Auto-Erfahrungen in der Fahrschule vor Ort.
Foto: Foto: Kzenon, fotolia.com
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Wo Führerschein-Anwärter üben dürfen

Wer keinen Führerschein hat, probiert es einfach mal aus: Eine kurze Runde mit dem Auto auf dem Parkplatz dre- hen und Erfahrung sammeln. Gesetzlich ist das in der Regel verboten. Eine Ausnahme sind jedoch Privatgelände und Verkehrsübungsplätze. Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen Personen ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, wenn sie ein Auto steuern. „Mit Grund: Der Geesetzgeber will jedes Risiko vermeiden, dass Menschen im Straßenverkehr verletzt wer- den“, sagt Johannes Hübner

vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Auf öf- fentlichen Straßen, Feldwegen oder Parkplätzen ist das Fah- ren ohne Führerschein verbo- ten.

Eine Lücke hat der Gesetzge- ber aber gelassen. Auf priva- tem Gelände kann ein Auto ohne Führerschein gesteuert werden. Zumindest verbietet es das Gesetz nicht. Entschei- dend ist, ob das Gelände für andere Verkehrsteilnehmer unzugänglich ist. Ein Feld- weg, ein Parkplatz oder ein Grundstück ist nur dann pri- vat, wenn „es umfriedet ist“, sagt Hübner. Der Bereich muss durch eine Schranke, ei-nen Zaun oder eine Mauer ab- gesperrt sein. Ein Freifahrt- schein für private Gelände ist das aber nicht. „Der Besitzer des Grundstücks muss aus- drücklich einwilligen“, sagt Hübner.

Sicher ist sicher: Übung in der Fahrschule

Wer im öffentlichen Raum ohne Führerschein fährt, muss neben einer Freiheitsstrafe auch damit rechnen, dass er für mehrere Jahre keine Füh- rerscheinprüfung machen darf, erklärt Hübner. Und auch der Beifahrer muss sich auf erhebliche Konsequenzen einstellen. Wenn er einen Führerschein besitzt, muss er ihn unter Umständen abge- ben. Drei Punkte in der Ver- kehrssünderkartei in Flens- burg kommen dazu, ebenso eine Medizinisch-Psychologi- sche Untersuchung (MPU). Wer auf der sicheren Seite sein will, fährt besser auf einem Verkehrsübungsplatz der Au- tomobilclubs oder in eine Fahrschule vor Ort. Dort können Anwärter in der Regel ab 16 Jahren ihre Runden ohne Fahrerlaubnis drehen. Mitfahren muss jedoch ein Fahrberechtigter.

Text: tmn

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