Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Schäden dokumentieren: Vorher-nachher-Fotos vom Car-Sharing-Auto

Schäden dokumentieren
ANZEIGE

Vorher-nachher-Fotos vom Car-Sharing-Auto

«Ich war's nicht»: Wer beim Car-Sharing vor und nach dem Ausleihen Bilder vom Zustand des Autos schießt, sichert Beweise für einen etwaigen Streitfall.
Foto: Christin Klose, tmn

Car-Sharing ist praktisch und geht schnell. Doch Zeit für ein paar Schnappschüsse nimmt man sich besser vorher und nachher. Die können im Streitfall helfen.

Wer ein Car-Sharing-Auto übernimmt, überprüft es besser vor dem Losfahren rundum auf Schäden und dokumentiert den Zustand kurz mit der Handykamera. Das rät der Dresdner Rechtsanwalt Christian Janeczek aus der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

So kann vermieden werden, dass ein Schaden des Vorgängers unentdeckt bleibt und einem später zu Unrecht angelastet wird. Aber auch wenn der Vornutzer das Auto einwandfrei verlassen hat, könnten in der Zwischenzeit bis zur neuen Vermietung ja Schäden entstanden sein.

"Fotos macht man besser auch nach dem Abstellen", sagt Janeczek. So schließt man aus, dass einem der Nachfolger von ihm verursachte Schäden zurechnen kann oder solche geltend gemacht werden sollen, die Unbekannte in der Zwischenzeit verursacht haben könnten.

Anbieter muss Mietern Schuld nachweisen

Zwar sei Car-Sharing rechtlich mit normalen Vermietungen vergleichbar, doch in der Regel fertigt man dabei kein Übergabeprotokoll an, das die Vorschäden für beide Parteien nachvollziehbar vor Ort dokumentiert. Da könnten im Streitfall solche Fotos oder auch Zeugen helfen. "Grundsätzlich liegt die Beweislast allerdings beim Anbieter, der muss beweisen können, dass ich den Schaden verursacht habe", sagt Janeczek. Das sei in der Regel für diesen aber nur sehr schwer zu nachzuweisen.

Allerdings könnte nicht nur die Beweislast des Anbieters eine Rolle spielen, sondern im Einzelfall auch die sogenannte Darlegungslast. Dann wird erwartet, dass Nutzer etwas beibringen können, das ihre Aussagen stützt. Das könnten dann beispielsweise die Fotos und Zeugenaussagen sein.

Wer zu Unrecht vom Anbieter in Anspruch genommen werde, sollte die Forderung mit kurzen Worten zurückweisen. "Zu lange Ausführungen können Schaden, da laienhafte Ausführungen schnell falsch verstanden werden können", rät Janeczek. Bei Unsicherheit rät er zu anwaltlicher Hilfe oder Beratung durch eine Verbraucherzentrale. (tmn)

Anlieger frei: Nur, wer ist ein Anlieger? Zu der Frage gibt es keine gesetzliche Definition, aber Rechtssprechung.
Verkehrsschild

Durchfahrt verboten, aber Anlieger frei? Was das bedeutet

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren