Wie kalkuliert man den Sicherheitsabstand?
Autofahrer müssen auch bei plötzlichen Bremsmanövern der Vorausfahrenden stets gefahrlos zum Stehen kommen. Doch wie groß muss der Abstand sein?
Genug Abstand halten - das ist das A und O für Autofahrer. Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sie zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so viel Abstand halten, dass sie hinter diesem anhalten können, auch wenn der Vordermann plötzlich bremst. Doch konkrete Meterangaben oder Maßeinheiten werden nicht genannt. Daher rät der Auto Club Deutschland (ACE):
In geschlossene Ortschaften sollte der Abstand immer mindestens jener Strecke entsprechen, die das Auto in einer Sekunde zurücklegt. Das sind bei Tempo 50 etwa 15 Meter. Als Orientierung könnten laut ACE dabei zum Beispiel parkende Autos am Rand dienen. Also gut drei Wagenlängen Abstand halten, wenn man 50 km/h schnell fährt.
Abstandsregel: Der halbe Tachowert in Metern als Faustformel
Als Faustformel für Landstraße, Schnellstraße oder Autobahn nennt der ACE: Mindestens so viel Abstand zum Vorausfahrenden halten wie die Strecke, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Klingt nach Rechnerei? Ja, ist es auch. Aber als Faustformel kann zur Orientierung der halbe Tachowert in Metern herangezogen werden.
Beispiel: Wer mit Tempo 100 fährt, hält mindestens 50 Meter Abstand. Dabei können sich Autofahrer an den Leitpfosten orientieren, die in der Regel im Abstand von 50 Metern stehen. Bei speziellen Bedingungen wie zum Beispiel Glätte oder Nebel ist der Mindestabstand aber zu vergrößern, rät der ACE.
Den richtigen Abstand permanent justieren
Und der richtige Abstand ist permanent zu halten. Sollte also ein anderes Auto zum Beispiel nach dem Überholen wieder verzögern oder zu früh einscheren und so den Abstand verkleinern, muss man ihn wieder größer werden lassen. Also Fuß vom Gas nehmen oder kontrolliert bremsen. Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss grundsätzlich mit Bußgeld und darüber hinaus zum Teil mit Punkten und sogar Fahrverbot rechnen.
© dpa-infocom, dpa:210308-99-738610/3 (dpa)
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