Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften
Die Spritpreis sind hoch wie selten – da sind Spartricks gefragt. Wer Fahrgemeinschaften bildet, kann Kosten teilen und von der Pendlerpauschale profitieren.
Wer auf dem Weg zur Arbeit an einer Fahrgemeinschaft teilnimmt, kann mit Hilfe der Pendlerpauschale steuerliche Vorteile nutzen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) angesichts der aktuell hohen Spritpreise hin. Dies gelte, "egal, ob man am Steuer sitzt oder nicht". Hinzu komme, dass man sich die Spritkosten teilen könne.
Allerdings ergebe es steuerlich durchaus Sinn, sich innerhalb von Fahrgemeinschaften auch einmal mit dem Fahren abzuwechseln. Denn Mitfahrer dürfen nur maximal 4500 Euro Fahrtkosten im Jahr von der Steuer absetzen. "Fahrerinnen und Fahrer dagegen, die ihr eigenes Auto nutzen, können die Pendlerpauschale ohne Einschränkung absetzen – also ohne Deckelung nach oben", so der VHL.
Wie sich die Kilometer berechnen lassen
Grundsätzlich gilt: Für jeden Kilometer Arbeitsweg können 30 Cent pro Tag von der Steuer abgesetzt werden, ab dem 21. Kilometer sind es 35 Cent. Aufgrund der saftigen Preise an der Zapfsäule plane die Bundesregierung eine Erhöhung. "Das bedeutet, es könnten aus den 35 Cent rückwirkend ab Januar 38 Cent werden", so der Verein.
Das Finanzamt akzeptiert als Berechnungsgrundlage für die Kilometer nur den kürzesten Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeit. Ein Umweg werde nur anerkannt, wenn er verkehrsgünstiger ist und man dadurch Zeit spart. Übrigens könnten auch Eheleute und Lebenspartner ihre Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale jeweils einzeln absetzen, wenn sie gemeinsam zur Arbeit fahren. (tmn)
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