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Bauen & Wohnen
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Bauen in der Corona-Krise: die Fakten

Bauherren müssen sich darauf einstellen, dass es in den kommenden Wochen auf Baustellen zu Verzögerungen kommen kann.
Foto: Florian Schuh
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Verzögerungen auf der Baustelle? Darauf müssen sich Bauherren in den kommenden Wochen aufgrund der Corona-Krise einstellen.

Die Corona-Krise betrifft immer mehr Bereiche. Allerdings sorgen die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus noch nicht überall für kompletten Stillstand. Auf den meisten Baustellen wird nach wie vor gearbeitet. „Noch ist die Krise nicht konkret greifbar“, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund. „Bauverzögerungen werden aber in den kommenden Wochen zu einem Problem werden.“ Private Bauherren sollten sich darauf einstellen. Grund für die Verzögerungen: Viele Unternehmer beschäftigten Arbeitskräfte aus den Nachbarländern, erklärt Stange. Aufgrund der neuen Lage an den Grenzen könnten derzeit viele nicht mehr wie gewohnt zur Arbeit kommen.

Verzögerungen am Bau kommunizieren

Kann ein Bauunternehmen seine Leistung nicht erfüllen, muss der Bauherr eine sogenannte Behinderungsanzeige bekommen. „Das darf aber nicht nur ein kurzer Zweizeiler sein“, erklärt Rechtsanwalt Lars Markmann von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Der Unternehmer müsse vielmehr genau erklären, warum sich die Arbeiten verzögern. Diese Behinderungsanzeige sollte im Zweifel von einem Experten geprüft werden. Sollten durch Verzögerungen auch die vereinbarten Fertigstellungstermine in Gefahr geraten, muss der Bauherr das ebenfalls erfahren. Da die Situation derzeit für alle Beteiligten Unsicherheiten birgt, sollten Bauherren sich am besten mit ihrem Bauunternehmer in Verbindung setzen. „Der Dialog ist meist der beste Weg“, sagt Markmann.

Ist ein Architekt an dem Bauvorhaben beteiligt, muss dieser die Planung entsprechend anpassen. „Mitunter greifen die Gewerke ja ineinander“, erklärt Markmann. So müsse etwa das Dach zeitnah gedeckt werden, wenn der Dachstuhl fertig gestellt ist. Ansonsten könnte dieser durch Witterung Schaden nehmen. Gerade bei vorauszusehenden Bauablaufstörungen müsse der Architekt den Bauherrn hierzu umfangreich beraten.

Aus Sicht von Stange ist jetzt wichtig für Bauherren: Es sollte nur das gezahlt werden, was vertraglich geregelt ist. Wer derzeit eine Rechnung bekommt, sollte prüfen, welche Leistung darin abgerechnet wird. Gezahlt werden sollte möglichst nur für das, was tatsächlich erbracht wurde. tmn

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