Baumwurzeln dürfen Nachbarwiese nicht durchwuchern
München (dpa) - Baumwurzeln dürfen die Nachbarwiese nicht durchwuchern. Das entschied jetzt das Amtsgericht München. Grunde: Die Wurzeln verhindern eine sachgerechte Pflege des Rasens.
Ein Grundstückseigentümer hat Anspruch darauf, dass Bäume auf Nachbargrund seinen eigenen Rasen nicht in großem Maße durchwuchern. Mit dieser am Montag (19. Juli) veröffentlichten Entscheidung gab das Amtsgericht München der Klage einer Frau gegen ihre Nachbarn statt (Aktenzeichen: 121 C 15076/09).
Im konkreten Fall standen an der Grenze zweier Grundstücke auf der einen Seite vier Bäume, deren Wurzeln den Rasen nebenan stark durchwucherten. Teilweise ragten die Wurzeln über die Oberfläche des Rasens hinaus, so dass dieser nicht mehr sachgerecht gepflegt werden könne, stellte das Gericht fest. Deshalb sei der Anspruch auf Beseitigung gerechtfertigt.
Ohnehin seien die fast 20 Jahre alten Bäume nach Auskunft von Fachleuten nicht mehr erhaltenswert, betonte die zuständige Amtsrichterin. Sollten sie durch das Kappen der Wurzeln absterben und müssten dann gefällt werden, bedeute dies keinen ungerechtfertigten Nachteil für die beklagten Nachbarn.
Grundsätzlich verjähren nach den bayerischen Gesetzen zwar Ansprüche auf Beseitigung von Pflanzen binnen fünf Jahren nach ihrer Pflanzung, erläuterte das Gericht. Das Eindringen von Wurzeln werde von dieser Verjährung aber nicht erfasst. Das Urteil ist bereits von beiden Seiten anerkannt und damit rechtskräftig.
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