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Bedarf nach Wohnraum steigt
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Häuslebau auf grüner Wiese: Streit ums neue Baugesetz

Es wird immer mehr Wohnraum benötigt. Doch zwischen Kommunen, Bauunternehmern und Umweltschützern herrscht Streit um das Thema Bauland.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Ein Häuschen im Grünen, eine Wohnung mit Blick in die Natur - das wollen viele. Doch Bauland ist vielerorts knapp und teuer. Soll man den Wohnungsbau am Ortsrand erleichtern? Baubranche und Umweltschützer sind sich nicht einig.

Corona-Krise hin oder her: Die Nachfrage nach Wohnraum ist gewaltig in Deutschland. Doch es fehlt an Bauland, die Bodenpreise sind hoch. Vorschläge, wie mehr Fläche zu gewinnen wäre, machte vor einem Jahr die Bauland-Kommission der Bundesregierung.

Eine Idee: die Erleichterungen zum Bauen am Ortsrand verlängern. Genau das hat das zuständige Innenministerium nun vor. Umweltschützer wollen das verhindern. Zwei Ziele der Politik prallen aufeinander: Wohnraum schaffen und den Flächenverbrauch senken.

Worum geht es? Ende vergangenen Jahres lief eine Regelung im Baugesetzbuch aus, die den Wohnungsbau auf bis zu 10.000 Quadratmeter großen Flächen erleichtert, "die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen". Sprich: am Ortsrand. In einem Verfahren nach diesem Paragrafen 13b ist keine Umweltprüfung notwendig. Es muss auch keinen Ausgleich für den Naturschutz geben. Das soll helfen, neuen Wohnraum zu schaffen. Aktuell kann die Regelung aber nur noch für Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans genutzt werden, die schon vergangenes Jahr förmlich eingeleitet wurden.

Regelung bis 2022 verlängern?

Das Innenministerium will die Regelung nun bis Ende 2022 verlängern. Ziel des 2017 eingeführten Paragrafen sei die "Erleichterung des Wohnungsbaus" gewesen. "Die Verfolgung dieses Anliegens ist angesichts des in vielen Regionen Deutschlands bestehenden Wohnraummangels weiterhin geboten", heißt es dazu aus dem Ministerium.

Zuspruch kommt aus der Branche: "Wir brauchen Planungs- und Baubeschleunigung, um zügig mehr Wohnraum zu schaffen", sagt der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Andreas Mattner. "§13b BauGB ist dafür ein guter Hebel." Er will sogar eine Verlängerung bis 2032. "Auch wir wollen natürlich Flächenfraß vermeiden und begrenzen. Daher ist Nachverdichtung und die Nutzung von Brachflächen wichtig." Der Verband arbeitet an einem Konzept.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hofft, dass der Paragraf in die Verlängerung geht. "Diese Norm hat sich bei Städten und Gemeinden, insbesondere zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, bewährt. Eine Verlängerung der Regelung würde den "kommunalen Instrumentenkasten" zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Städten und Gemeinden sinnvoll erweitern." Eine "ausufernde oder gar ungesteuerte Entwicklung" im Außenbereich von Ortschaften sei nach den Erfahrungen nicht zu erwarten - Vorgaben gäbe es ja weiterhin.

Das sehen Naturschützer wie Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, komplett anders. Wertvolle Instrumente des Umwelt- und Naturschutzes würden so ausgehebelt, die Zersiedlung der Landschaft vorangetrieben, sagte sie der dpa. Das Baugesetzbuch habe auch zum Ziel, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Hinzu komme das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung: Eigentlich sollen netto nur noch 30 Hektar pro Tag zugebaut werden - tatsächlich sind es 56 Hektar, so viel wie 78 Fußballfelder.

Nach 13b werde vor allem am Rand kleinerer Kommunen im ländlichen Raum gebaut, sagte Jessel. "Wiesen, Hecken und Gehölzgruppen - für den Naturschutz wertvolle Lebensräume - werden dort ersatzlos überbaut." Das gehe auch auf Kosten der Lebensqualität. Dazu komme, dass der Paragraf keinen "echten Beitrag" zu wohnungspolitischen Zielen leiste: Es würden überwiegend Einfamilienhäuser realisiert, nur selten Mehrfamilienhäuser. "Notwendig wäre es, dort Wohnungsbau zu begünstigen, wo bezahlbarer Wohnraum am stärksten benötigt wird: in wachsenden Städten und Ballungsräumen."

Vor allem kleine Gemeinden nutzen den Paragraphen

Das Umweltbundesamt nahm sich für eine kürzlich veröffentlichte Studie 250 Fälle aus 242 Gemeinden vor. Ergebnis: Der umstrittene Paragraf wird "vor allem von kleineren, vielfach ländlich geprägten Gemeinden genutzt" - für Bauvorhaben "in kleinem Maßstab" mit "geringer Dichte", die Freiflächen "in besonderem Maße" verstärkten. Das Ziel, "substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der bestehenden Wohnungsnot in wachsenden Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen", werde nicht erreicht. Sprich: viel Flächenverbrauch, aber wenig Linderung der Wohnungsnot.

Der Naturschutzbund Nabu hat Ende Juni eine Online-Petition gegen den Paragrafen gestartet. 26.000 Menschen haben bislang unterschrieben.

© dpa-infocom, dpa:200806-99-62028/3 (dpa)

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