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Beim Wohnungskauf auf Mehrheitsverhältnis achten

Bonn (dpa/tmn) - Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage sollten sich künftige Immobilienbesitzer über die Eigentums- und Mehrheitsverhältnisse informieren.

Besitzt ein Eigentümer einen Großteil der Wohnungen und die Stimmenmehrheit in der Eigentümerversammlung, kann er diese Machtposition nutzen, um seine wirtschaftlichen Interessen gegen die anderen Eigentümer durchzusetzen. Deshalb rät der Berliner Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum vom Kauf solcher Wohnungen ab.

Immer wieder komme es vor, dass der Mehrheitseigentümer - in der Regel Immobilienfonds, Gesellschaften, Unternehmen, Bauträger oder Zwischenkäufer - keine ausreichenden Rücklagen gebildet haben oder sogar insolvent gehen. Ohne ausreichende Rücklagen unterbleiben jedoch notwendige Instandhaltungen und die Immobilie verliert an Wert, warnt der Verein. Gingen Mehrheitseigentümer in Insolvenz, hinterließen sie außerdem meist Schulden und Wohnungsleerstände.

Es gibt viele verschiedene Hersteller und Arten von Muldenlüftern. Die Experten von Himmlisch Wohnen beraten gerne.
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