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Energie sparen
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Die Heizungsanlage auf dem Prüfstand

Eine Heizungswartung vom Fachmann trägt zum sparsameren Energieverbrauch im Winter bei und senkt das Risiko eines Heizungsausfalls. Hausbesitzer schließen deshalb am besten einen Wartungsvertrag ab.
Foto: Meister der Elemente/txn

Die rechtzeitige Wartung lohnt sich: Warum die Heizungsanlage jetzt fit für den Winter gemacht werden sollte

In den Wintermonaten läuft die Heizung auf Hochtouren. Kessel, Umwälzpumpe und Rohrleitungen sind dann bis zu 2000 Stunden ununterbrochen im Einsatz – das hinterlässt Spuren an Material und Elektronik.

Daher empfiehlt es sich, die Heizungsanlage vor Winteranfang überprüfen zu lassen. Die rechtzeitige Wartung macht sich gleich mehrfach bezahlt: Überflüssige Reparaturen, Verbrauchskosten und Emissionen werden reduziert. Vor allem verrichtet die Anlage zuverlässig ihren Dienst, wenn es draußen richtig kalt ist. Wichtig ist: Die jährliche Inspektion gehört auf jeden Fall in die Hände eines Heizungsfachbetriebs. Die „Meister der Elemente“ reinigen zunächst Heizkessel und Brenner. Denn bereits eine Rußschicht von einem Millimeter erhöht den Energieverbrauch um bis zu fünf Prozent. Die Fachleute tauschen Verschleißteile aus und stellen die Vorlauf- und Kesseltemperatur auf den optimalen Wert ein. Zudem erfolgt eine Prüfung aller Regelungs- und Sicherheitseinstellungen sowie der Dämmung von Rohren und Armaturen.

Am besten einen Wartungsvertrag abschließen

Auch die Abgasmessung, das Entlüften der gesamten Heizungsanlage und bei Bedarf das Auffüllen mit Wasser gehören zur fachgerechten Wartung. In der Summe sorgen die Schritte für eine optimale Ausnutzung des Brennstoffs. Um den Termin nicht zu verpassen, wird am besten ein Wartungsvertrag mit dem Fachbetrieb vor Ort abgeschlossen. Besitzer einer älteren Anlage sollten darüber hinaus die Wartung mit einem zusätzlichen Heizungscheck verbinden.

Dabei suchen die Fachleute gezielt nach energetischen Schwachstellen und machen Vorschläge zu deren Beseitigung. Einen Teil der Kosten können Eigentümer bei ihrer Steuererklärung geltend machen. txn

Die Mehrwertsteuersätze von Gas und Fernwärme steigen wieder auf 19 Prozent. Deshalb zum 1. April den Zählerstand ablesen und an den Lieferanten übermitteln.
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Gas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen

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