Die Scheren wegstecken
Zwischen 1. März und 30. September dürfen keine Hecken geschnitten werden
Wer Bäume und Sträucher komplett entfernen oder sie radikal kürzen will, muss bis Oktober damit warten. Zwischen 1. März und 30. September sind nur Pflegeschnitte erlaubt.
Das heißt: Man darf die Gehölze nur noch formen. Darauf weist der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hin. Das Verbot steht im Bundesnaturschutzgesetz.
Zum Schutz der Tiere
Es soll Tiere schützen, die in Bäumen, Hecken und Sträuchern Rückzugsorte und Nahrung finden.
Das Verbot umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft. Verstöße können ein hohes Bußgeld zur Folge haben.
tmn
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