Eigentümer haftet für Sicherheit auf der Baustelle
Berlin (dpa/tmn) - Für die Sicherheit auf einer Baustelle ist der Haus- oder Grundstückseigentümer verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn er einen Architekten oder den beauftragten Bauunternehmer mit der Verkehrssicherung betraut hat.
In diesem Fall muss der Bauherr die Sicherungsmaßnahmen überwachen und koordinieren, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Bei Nachbarschaftshilfe müsse der Bauherr deshalb auch die Helfer bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um sie vor den Folgen von Unfällen zu schützen.
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