
So errichten Sie ein Eigenheim auf gemietetem Grund

Ein Haus zu bauen und zusätzlich ein Baugrundstück zu erwerben, ist mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Eine Alternative zum Grundbesitz erschließt sich mit dem Erbbaurecht. Worauf es dabei ankommt:
Wer nach Erbbaurecht gebaut hat, kann von Werterhöhungen an der Immobilie profitieren. Endet die Laufzeit des Vertrags, zahlt der Grundstückseigentümer eine Entschädigung. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund (BSB) hin. Beim Erbbaurecht mietet der Bauherr das Grundstück.
Meist laufen die Verträge 99 Jahre, die Dauer kann aber frei bestimmt werden. In dieser Zeit zahlt der Bauherr eine monatliche Miete an den Grundstückseigentümer, den Erbbauzins. Das gebaute Haus ist Eigentum des Bauherrn, betont der BSB. Er kann es vermieten, samt Erbbaurecht verkaufen oder vererben. Außerdem kann er das Grundstück mit einem Bankdarlehen belasten, um den Hausbau zu finanzieren. (dpa)

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