Fremdsprachige Mieter: TV-Programme in Muttersprache
Bonn (dpa/tmn) - Fremdsprachige Mieter und Wohnungseigentümer haben das Recht, mindestens zwei Fernsehprogramme aus ihrem Heimatland empfangen zu können. Der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft müssen deshalb das Anbringen einer Antenne auf dem Hausdach dulden.
Diesen und weitere Hinweise finden Immobilienbesitzer im Ratgeber "Der Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer" des Verbraucherschutzvereins Wohnen im Eigentum aus Bonn. Der Fernsehempfang dürfe sich auch nicht auf staatlich zensierte Programme beschränken. Dieser Anspruch ergebe sich aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit nach dem deutschen Grundgesetz.
Der Ratgeber kann zum Preis von 19,90 Euro (inklusive Versandkosten) gegen Vorkasse oder Überweisung bei der Geschäftsstelle des Vereins Wohnen im Eigentum, Thomas-Mann-Straße 5, 53111 Bonn, per E-Mail unter kundencenter@wohnen-im-eigentum.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 228 6297998 bestellt werden.
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