Schnitt erlaubt
Im Herbst und Winter dürfen Gartler ihre Bäume, Sträucher und Hecken wieder schneiden und entfernen. Im Frühling und Sommer ist das verboten.
Von Herbst bis Winterende dürfen Bäume und Sträucher wieder radikal geschnitten oder gar entfernt werden. Das ist grundsätzlich laut Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 29. Februar erlaubt. In der übrigen Zeit ist bloß das Formen der Gehölze möglich.
Schutz für Tiere
Das Verbot soll Tiere schützen, die in Bäumen, Hecken und Sträuchern Rückzugsorte und Nahrung finden.
Es umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
tmn
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