
Übergangsfrist läuft ab
Gebäudeenergiegesetz bringt neue Regeln für Energieausweise

Wer eine Immobilie kauft oder mietet, hat ein Anrecht darauf, den Energieausweis des Gebäudes zu sehen. Ab Mai gelten für die Ausweise neue Regeln.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Damit wird unter anderem die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt. Für Energieausweise von Bestandsbauten läuft damit bald eine Übergangsfrist ab. Das berichtet die Zeitschrift "Haus & Grund" (Januar 2021).
Nach dem neuen GEG erhalten Energieausweise künftig zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen. Ab dem 1. Mai 2021 müssen zusätzlich die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes angegeben werden.
Bis zum Stichtag sind Energieausweise für Gebäude, die verkauft, vermietet, verpachtet, verleast oder nach Erbbaurecht übertragen werden, noch nach den Vorschriften der EnEV auszustellen.
© dpa-infocom, dpa:210107-99-932420/2 (dpa)
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