
Partner in Mietvertrag aufnehmen: Vermieter muss zustimmen

Vermieter müssen über Änderungen in der Wohnung informiert werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Lebenspartner einzieht. In den meisten Fällen ist eine Zustimmung sicher, doch es können Nachteile entstehen.
Für die dauerhafte Aufnahme eines Lebensgefährten in die Mietwohnung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Der Vermieter muss die Zustimmung aber in der Regel erteilen. Er darf seine Erlaubnis nur verweigern, wenn ein wichtiger Grund gegen die Aufnahme spricht. Auch wenn die Wohnung durch die Aufnahme überbelegt wird oder die Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung dem Vermieter aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist, kann er seine Zustimmung verweigern. Der Vermieter kann seine Erlaubnis aber auch von einer angemessenen Erhöhung der Miete abhängig machen. Auch bei den Betriebskostenvorauszahlungen kann er eine Erhöhung verlangen.
Anders sieht dies aus, wenn der Ehe- oder eingetragene Partner aufgenommen werden soll. Da dieser Teil der engen Familie des Mieters sind, bedarf es hier keiner Erlaubnis des Vermieters. Eine Mieterhöhung aufgrund der Aufnahme des Ehe- oder eingetragenen Partners scheidet daher ebenfalls aus.

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