Partner in Mietvertrag aufnehmen: Vermieter muss zustimmen
Vermieter müssen über Änderungen in der Wohnung informiert werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Lebenspartner einzieht. In den meisten Fällen ist eine Zustimmung sicher, doch es können Nachteile entstehen.
Für die dauerhafte Aufnahme eines Lebensgefährten in die Mietwohnung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Der Vermieter muss die Zustimmung aber in der Regel erteilen. Er darf seine Erlaubnis nur verweigern, wenn ein wichtiger Grund gegen die Aufnahme spricht. Auch wenn die Wohnung durch die Aufnahme überbelegt wird oder die Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung dem Vermieter aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist, kann er seine Zustimmung verweigern. Der Vermieter kann seine Erlaubnis aber auch von einer angemessenen Erhöhung der Miete abhängig machen. Auch bei den Betriebskostenvorauszahlungen kann er eine Erhöhung verlangen.
Anders sieht dies aus, wenn der Ehe- oder eingetragene Partner aufgenommen werden soll. Da dieser Teil der engen Familie des Mieters sind, bedarf es hier keiner Erlaubnis des Vermieters. Eine Mieterhöhung aufgrund der Aufnahme des Ehe- oder eingetragenen Partners scheidet daher ebenfalls aus.
Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?
Sechs Tipps für das Düngen im Frühjahr
Starthilfe in die grüne Saison: Pflanzen brauchen im Frühjahr Nährstoffe. Doch wer mit Dünger nachhelfen will, sollte ein paar Dinge beachten. Hier steht, welche.
Fünf Tipps für einen bienenfreundlichen Garten oder Balkon
Bienen sind essenziell für unser Ökosystem. Doch viele Wild-Arten sind bedroht, weil der geeignete Lebensraum fehlt. So macht man den Garten heimelig für die Insekten.
Cancelt der Klimawandel die Eisheiligen?
Pankratius, Servatius und die Kalte Sophie diktieren das Gartenjahr. Doch ist 2024 wirklich Mitte Mai noch Frost zu erwarten? Ein Experte für Agrarmeteorologie klärt auf.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenMuldenlüfter sorgen für ein geruchfreies Zuhause
Die Experten der Himmlisch Wohnen Einrichtungs-GmbH erklären die Vorteile von Muldenlüftern
Was jetzt im Garten zu tun ist
Gas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen
Für Gas und Fernwärme muss man ab dem 1. April wieder tiefer in die Tasche greifen. Grund ist der steigende Mehrwertsteuersatz. Das können Betroffene nun tun.