Rostock (dpa/tmn) - Bei der Suche nach einem Handwerker sollten Verbraucher die Kostenvoranschläge von verschiedenen Meisterbetrieben vergleichen. Das rät die Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
Voranschläge seien in der Regel kostenlos. Notfalls helfe die Handwerkskammer, das richtige Unternehmen für eine Reparatur zu finden. Mit der Handwerksfirma sollten Kunden verbindliche Abkommen treffen. Es sei zum Beispiel sinnvoll, konkrete Leistungen, Termine und Kosten schriftlich festzuhalten. Hat der Handwerker eine längere An- und Rückfahrt, darf er diese berechnen. Deshalb kann es günstiger sein, einen Fachmann aus der Heimatstadt zu beauftragen, erklären die Verbraucherschützer.
Falls während der Arbeiten zusätzliche Wünsche beim Kunden aufkommen, sollten auch daraus folgende Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. So können beide Seiten vermeiden, sich später über die Kosten zu streiten. Bestehen nach den Handwerksarbeiten Mängel, kann der Kunde den Handwerker in einer sogenannten Mängelrüge darauf hinweisen. In ihr muss der Verfasser ausdrücklich dazu auffordern, einen konkret beschriebenen Schaden zu beheben. Auch ist ein Termin zu benennen, bis zu dem der Mangel beseitigt sein soll.