Info: Übergangsfristen für Grenzwerte
Besitzer müssen das Alter ihres Ofens überprüfen und entsprechende Maßnahmen vornehmen
In seiner ehemaligen Funktion als Landesinnungsmeister der Ofenbauer war Hubert Ziegler aktiv an der Gestaltung und Neuerungen der Bundesimmissionsschutzverordnung 2010 (BImschV) beteiligt mit dem Ziel, die Luftbelastung durch Holzfeuerungen zu verringern, einmal durch die Erhöhung der Grenzwerte für Emissionen, aber auch durch technisch verbesserte Öfen.
Nach den Bestimmungen der BImschV müssen Besitzer von Einzelraumfeuerungsanlagen das Alter ihres Ofens überprüfen und entsprechende Maßnahmen (Technische Aufrüstung/ Emmissionsnachweis oder Stilllegung) vornehmen.
Alle Ofenmodelle von Ofen Ziegler sind zertifiziert
Bestimmte Übergangsfristen, die sehr lange und verbraucherfreundlich ausgelegt wurden, sind zu beachten (siehe rechts) Ausnahmen gab es unter anderem schon immer bei handwerklich vor Ort gesetzten Grundöfen.
Hubert Ziegler hatte trotzdem darauf reagiert und ein drei- jähriges, Zertifizierungsverfahren für alle seine Ofenmodelle durchgeführt. Hier stieß der Unternehmer beinahe an seine finanziellen Grenzen, aber dafür ist beim Kauf eines Ofens aus seiner umfangreichen Angebotspalette in Bezug auf die Neuregelung nichts mehr zu beachten.
Die Übergangsfristen richten sich nach dem Alter des Kaminofens, das auf dem Typenschild am Ofen vermerkt ist.
Datum auf dem Typenschild: bis 21.12.1974 oder nicht feststellbarZeitpunkt der Nachrüstung/ Außerbetriebnahme: 31.12.2014
Datum auf dem Typenschild: 01.01.1975 bis 31.12.1984Zeitpunkt der Nachrüstung/ Außerbetriebnahme: 31.12.2017
Datum auf dem Typenschild: 01.01.1985 bis 31.12.1994Zeitpunkt der Nachrüstung/ Außerbetriebnahme: 31.12.2020
Datum auf dem Typenschild: 01.01.1995 bis 22.03.2010Zeitpunkt der Nachrüstung/ Außerbetriebnahme: 31.12.2024
Text: (angul)
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